Wir haben folgendes Problem, es geht dabei um die Isolation des Kellers. Noch anzufügen gilt es, dass alle Räume im Keller nicht beheizt sind, ausser Vorplatz im Keller von ca. 4m2
In unserem Baubeschrieb zum Kellerboden war folgendes zu finden (von unten nach oben):
1. Ist eine Dampfsperre notwendig bei nicht beheizten Räumen. Gemäss Architekt/GU wurde eine Dampfsperre nur im (beheizten) Vorplatz gemacht. Er behaftet sich auf SIA-Normen wonach bei einer Bodenplatte-Dicke von 20cm keine Dampfsperre bei unbeheizten Räumen notwendig sei?
2. Müsste nicht gemäss obigem Baubeschrieb die gesamte Unterkellerung mit einer Dampfsperre versehen sein?
Ich habe ein etwas ungutes Gefühl, dass ohne diese Dampfsperre sich einmal Feuchtigkeitsprobleme von unten her einstellen. Bereits einige Wochen nach Einzug waren an einigen Seitenwänden (untersten 10cm) die Farbe des Anstriches abgeblättern (was ja nicht unbedingt etw. damit zu tun haben muss🙂)
@ Speedyt20, danke für deine antwort. kann man somit davon ausgehen, dass für unbeheizte kellerräume keine dampfsperre (bsp. V60 abdichtung) notwendig ist od. was denken da andere?
die Dampfsperre (Bitumen-Schweissbahn) ist in beheizten Räumen unabdingbar. Wobei dies natürlich auch für die Betonwände gilt!
Bei kalten Kellerräume kann darauf verzichtet werden, aber je nach Ausführung des Unterlagsbodens auch hier kein Schaden. Wer weiss, was Du mit diesen Räumen in einigen Jahren machen wirst? Dann wäre der UB drin und die Dampfsperre würde fehlen.
Wenn der UB im restlichen Kellerraum als Verbund-Zementüberzug eingebaut werden sollte, dann kann man jedoch keine Bahnen einbauen, da diese natürlich eine Trennschicht darstellen würden. Es wäre also zu klären, welcher Boden noch eingebaut wird.
Aber auch in diesen Fällen kann eine relativ gute Abdichtung, in Form einer Beton-Dichtschlämme, eingebaut werden.
Abgesehen von der Dampfdichtigkeit sorgen diese Bahnen oder Schlemmen auch für die wichtige Feuchtigkeitssperre.