Im Mietvertrag steht lediglich der Zinssatz auf dem deine Miete bei Bezug beruhte. Der aktuelle Referenzsatz liegt bei 3%
Besteht zwischen den zwei Zinssätzen eine Differenz, kann eine Mietzinssenkung, resp. Erhöhung erfolgen, wobei du eine Senkung stets beantragen musst (kein Vermieter gäbe freiwillig was ab, oder?)
Was eine Änderung des Zinssatzes auf die Miete ausmacht ist hier ersichtlich, wobei der Vermieter nicht alles nachgeben muss (Mehrkosten, ortsübliche Mietpreise, Teuerung, uvm.)
Ich könnte mir vorstellen, dass der Vermieter einfach noch nichts vom Referenzzinssatz gehört hat. Dies kann besonders bei älteren Vermietern ganz gut möglich sein. Ich würde vor der Schlichtungsstelle mit ihm sprechen und nicht gerade vom schlimmsten ausgehen, insbesondere, da du ja bislang nicht geschädigt wurdest.