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Holzwürmer im Dachgebälk

2Antworten1’963Aufrufevon Ratsucher · 13. Februar 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Ratsucher1 Beiträge13. Februar 2009 · bearbeitet
    Grüezi mitenand...

    Ich bräuchte einen dringenden Rat...

    Meine Frau und ich haben ein Haus gekauft. Bereits notariell verurkundet. Der Grundbucheintrag ist noch nicht erfolgt.

    Der Antritt auf Nutzen und Schaden ist erst in zwei Wochen. Nun haben wir in den Balken des Unterdachs jede Menge Austrittslöcher von Holzwurmkäfern entdeckt. Ein Experte hat sich dies angesehen und einen grösseren Schaden festgestellt.

    Meine Frage: Wer muss für die Sanierung des Schadens, den dies Ungeziefer angestellt hat, aufkommen? Die Kosten für die Vertreibung und Behandlung sind erheblich... /emoticons/default_sad.png

    Im Kaufvertrag ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, ausser bei arglistigem Verschweigen eines Schadens.

    Die Verkäuferschaft hatte davon gewusst, hingegen hat ihnen jemand versichert, dass dieser Befall nicht schlimm sei. Wir mussten diesen Umstand selbst entdecken... /emoticons/default_confused.png

    Hilft es uns, dass der Nutzen und Schaden noch nicht auf uns übergegangen ist?

    Muss "arglist" beim Verschweigen erwiesen sein oder genügt die Tatsache des Verschweigens?

    Ich hoffe auf gute Antworten von ausgewiesenen Rechtsexperten... /emoticons/default_additional/183.gif

  2. john_w641’215 Beiträge13. Februar 2009
    Hallo Ratsucher

    Also das ganze ist sicher ein komplexer Fall. Dass der Grundbucheintrag und Schaden/Nutzenübergang noch nicht erfolgt ist, hat, da der Schaden schon vor der Besichtigung existierte, wohl keine Relevanz. (Etwas anderes wäre es wenn ihr ein Haus mit funktionierndem Kochherd besichtigt hättet und per Schadne/Nutzen ist der Herd funktionsuntauglich).

    Ich vermute ihr habt diesen Befall erst nach der Vertragsunterzeichnung entdeckt? Habt ihr das Haus mit einem Fachmann angeschaut vor der Vertragsunterzeichnung oder gab es einen Bericht eines Schätzers? Beim Bericht eines Schätzers in dem der Befall nicht erwähnt wäre könnte eventuell eine nagative Absicht unterstellt werden (oder Inkompetenz des Schätzers)?

  3. wellingtonia2’316 Beiträge14. Februar 2009
    Hallo ratsucher

    Das Hausforum hat keine Rechtsabteilung.

    Wenn dir etwas verkauft wurde das im Kaufvertrag unter Täuschung läuft, sollte es auch kein Problem sein, dass du zu deinem Recht kommst.

    Das Recht kommt nicht zu dir !!

    Mit eingeschriebenem Brief würde ich den Verkäufer auf den Misstand unter Beilagedes Expertenbericht in Kenntniss setzen (auch wenn er es schon gewusst hat).

    Du hast dann Verhandlungsspielraum für eine Preisreduktion, wenn der Verkäufer davon ausgehen muss, dass du dieses Objekt nicht auf jeden Fall willst.

    Andy