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Höhenlage der Gebäude

2Antworten1’342Aufrufevon daniel · 9. November 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. daniel42 Beiträge9. November 2010
    Auszug aus der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich:

    Art. 33 Höhenlage der Gebäude

    Der Fussboden des Erdgeschosses darf entweder höchstens

    1,5 m über dem tiefsten oder maximal 0,5 m über dem höchsten

    Punkt des gewachsenen Bodens längs der Gebäudeaussenseite

    liegen. (Habe sonst nichts im Internet gefunden).

    Es geht um ein Objekt im Kanton Zürich. Kennt jemand die rechtliche Situation?

    Gilt das auch für andere Gemeinden im ganzen Kanton ZH?

    Danke für Hinweise!

  2. baumanager150 Beiträge9. November 2010
    Was ist genau deine Frage?

    Der Artikel beschreibt genau, wie hoch dein Erdgeschoss über dem best. Terrain zu liegen kommen darf.

  3. Nice-Nofret719 Beiträge9. November 2010
    ... viele Gemeinden haben ihre Bauordnung im Internet zum runterladen /emoticons/default_wink.png sonst frag auf der Gemeinde nach ... dazu sind die da.