Auszug aus der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich:
Art. 33 Höhenlage der Gebäude
Der Fussboden des Erdgeschosses darf entweder höchstens
1,5 m über dem tiefsten oder maximal 0,5 m über dem höchsten
Punkt des gewachsenen Bodens längs der Gebäudeaussenseite
liegen. (Habe sonst nichts im Internet gefunden).
Es geht um ein Objekt im Kanton Zürich. Kennt jemand die rechtliche Situation?
Gilt das auch für andere Gemeinden im ganzen Kanton ZH?
Danke für Hinweise!
Was ist genau deine Frage?
Der Artikel beschreibt genau, wie hoch dein Erdgeschoss über dem best. Terrain zu liegen kommen darf.
... viele Gemeinden haben ihre Bauordnung im Internet zum runterladen /emoticons/default_wink.png sonst frag auf der Gemeinde nach ... dazu sind die da.
Liebe Grüsse
Nice Nofret /emoticons/default_additional/164.gif