Hallo zusammen
Hier meine zweite Frage:
In der Wohnzone W2A darf man eine Firsthöhe von 10.5 m haben, nur 2 stöckig bauen. Wenn man jetzt ein Attikageschoss oben drauf baut, das nach Bauvorschrift um die Höhe von den Längsseiten zurückversetzt ist, wie hoch darf das Attikageschoss sein?? Darf das Gebäude gesamthaft tatsächlich 10.5 m hoch werden? Muss es in einem imaginären Giebeldach mit Firsthöhe 10.5 m Platz haben??
Betrifft auch wieder Kanton TG.
Vielen Dank für Eure Antworten / Links
Susi
Hallo Susi,
hast Du Dich mit diesen Fragen denn schon ans zuständige Bauamt gewendet? Bei uns hatten die sich Zeit genommen und alles ausführlich erläutert.
Und das was die sagen gilt in der Regel auch, schliesslich erteilen Sie dann auch die Baubewilligung.
gruss
Hallo Susi
Hast du hier im Dokument
Bauvorschriften und Messweisen des Kantons TG schon geschaut?
Gruss Griff (der auch mal im TG ein Gebäude mit Attika bauen wollte)
2014: Stromer vielleicht endlich fertig....
31.05.2012: Einzug
23.03.2012: "Aufrichtefeier"
21.12.2011: Dach gedeckt, Unterlagsboden eingebracht
25.05.2011: Spatenstich
10.12.2010: Baubewilligung erhalten!!!
29.10.2010: Baueingabe 2. Projekt
05.05.2010: 1. Projekt nach Rekurs abgebrochen, neuen Architekten engagiert
19.01.2009: Bauland gekauftHallo Griff
Wieso hast du kein Gebäude mit Attika gebaut? Was hat dich daran gehindert?
Gruss Susi
Hauptsächlich ein unfähiger Architekt.... unschöne Geschichte unseres ersten Projekts /emoticons/default_mad.png
2014: Stromer vielleicht endlich fertig....
31.05.2012: Einzug
23.03.2012: "Aufrichtefeier"
21.12.2011: Dach gedeckt, Unterlagsboden eingebracht
25.05.2011: Spatenstich
10.12.2010: Baubewilligung erhalten!!!
29.10.2010: Baueingabe 2. Projekt
05.05.2010: 1. Projekt nach Rekurs abgebrochen, neuen Architekten engagiert
19.01.2009: Bauland gekauft