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Heizung mit Oelfeuerung

3Antworten1’607Aufrufevon chris · 31. März 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. chris3 Beiträge31. März 2007
    Bei der kürzlich erfolgten amtlichen Abgaskontrolle hat unser 16-jähriger Brenner trotz regelmässigem Unterhalt die Prüfung nicht mehr bestanden und musste ersetzt werden.

    Die Firma hat nun für den neuen Brenner nur ein Jahr Garantie angeboten.

    Frage:Ist das noch zeitgemäss?

    Ich dachte, dass heute allgemein für technische Geräte mindestens zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Habe aber in der einschlägigen Literatur nichts brauchbares gefunden.

    Chris

  2. matrix800831. März 2007
    @chris

    2 Jahre Garantie gilt nur für EU Staaten, da die Schweiz jedoch nicht zur EU gehört, gilt das hier nicht. Es gibt jedoch Firmen die sich an die EU anlehnen und die 2 jahre und mehr geben.

  3. booker1’201 Beiträge31. März 2007
    Hallo Vorgeschrieben ist grad gar nichts - es ist aber üblich dass man ind er Schweiz 1 Jahr Garantie erhält.

    In deutschland gibt es gesetzlich 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistungspflicht. Da muss also auch unterschieden werden.

    Es gibt aber durchaus Hersteller die auch in der Schweiz 2 oder gar 5 Jahre Garantie geben.

  4. winner601’773 Beiträge31. März 2007
    Bei der kürzlich erfolgten amtlichen Abgaskontrolle hat unser 16-jähriger Brenner trotz regelmässigem Unterhalt die Prüfung nicht mehr bestanden und musste ersetzt werden.

    Die Firma hat nun für den neuen Brenner nur ein Jahr Garantie angeboten.

    Frage:Ist das noch zeitgemäss?

    Ich dachte, dass heute allgemein für technische Geräte mindestens zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Habe aber in der einschlägigen Literatur nichts brauchbares gefunden.

    Chris
    Vor 2 Jahren wurde in meinem ersten Haus (Bj. 1988) der Brenner ersetzt. Ich habe 1 Jahr Garantie erhalten - wie üblich hier.

    Martin