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Hauskauf war Fehlkauf - wie weiter?

11Antworten16’075Aufrufevon wicki70 · 3. Dezember 2010letzter Beitrag vor 6 Jahren
  1. wicki705 Beiträge3. Dezember 2010
    Hallo zusammen

    Wir sind anfangs Oktober umgezogen in ein eigenes Haus. Fragt nicht warum, aber es gefällt uns hier einfach nicht und wir sind sehr unglücklich. Nun möchten wir das Haus wieder verkaufen, möchten aber gerne wissen, wer uns nun wie "bestraft" (Steuern, Bank, etc.), weil wir keine "übliche" Wohnzeit hier absitzen wollen. Geplant ist nicht der Wechsel zurück in die Miete, sondern einfach ein anderes Wohneigentum. Wir sind froh um Fakten - Häme und "ihr gewöhnt euch schon noch ein" haben wir genug gehört...

    Danke für eure Antworten und Hinweise

    wicki70

  2. Nice-Nofret719 Beiträge3. Dezember 2010
    Du musst mit Deiner Bank sprechen; wenn Du die neue Hypothek wieder bei der gleichen machst, kann es sein, dass sie Dir entgegen kommen.

    Steuern: Handänderung fällt natürlich an, sowie alle Gebühren, aber wenn ihr nix verdient an dem Haus gibts es auch keinen Gewinn der Sonderbesteuert wird.

  3. griff891 Beiträge3. Dezember 2010
    Stimme Nice Nofret voll und ganz zu. Ohne Gewinn keine Grundstückgewinnsteuer. Das grösste Problem dürfte sicherlich eine allfällige Festhypothek sein, wenn die der Käufer nicht übernehmen will und dir die Bank nicht entgegenkommt.

    Gruss Griff

  4. Bauexperte271 Beiträge4. Dezember 2010
    Hallo

    Wenn Dein Haus an einer interessanten Lage ist, der Innenausbau auch anderen Leuten gefallen kann, ja dann schreib das Haus zum Verkauf aus. Den Preis musst Du bestimmen, ein grosser Gewinn wird sicher nicht möglich sein, die Grundstückgewinnsteuer kannst Du direkt beim Steueramt berechnen lassen. Die Sache mit der Hypothekt besprich mit der Bank und dann weisst Du woran Du bist. Ich gehe davon aus, dass Du sicher einen günstigen Hypothekarvertrag hast. Kompliziert ist dann für Dich eher die Regelung, dass Du einen Käufer hast, aber Du noch kein passenden Objekt... Dann musst Du bereit sein, für die Übergangslösung an den möglichen Käufer keine Sonderwünsche zu stellen.

    Gruss

    Bauexperte

  5. Kurt Wagner468 Beiträge6. Dezember 2010
    sehe das ganze mal von der positiven Seite: Eigentum ist zur Zeit extrem gesucht, und wenn das Objekt an einer eingermassen interessanten Lage ist und nicht zu extravagant ist, gibt es sicherlich viele Leute die so ein Objekt wollen!

    Ich hab das gesehen als an unserer Strasse ein EFH ausgeschrieben wurde - es ist vielleicht 20 Jahre alt und frisch renoviert. Die potentiellen Käufer sind praktisch Schlange gestanden und er hat am Schluss sogar einen satten Gewinn gemacht (inkl. Renovierungskosten!).

    Das wichtigste wird wohl sein, dass ihr das ganze nicht überstürzt - Euch gefällt es nicht dort zu wohnen, aber wenn Du ehrlich bist spielen wohl ein paar Monate mehr oder weniger auch nciht mehr so eine Rolle... denn je schneller du verkaufen bzw. kaufen musst je schlechter werden die Angebote sein.

    Viel Glück!

  6. Luzzi17 Beiträge6. Dezember 2010
    Stimme Kurt Wagner zu. Für das neue Objekt müsstet ihr euch ganz gut überlegen, was euch an diesem gefällt und was stört. Beim neuen müsste dies ja unbedingt nach euren Wünschen sein. Wünsche viel Glück.

  7. jonasbae99 Beiträge6. Dezember 2010 · bearbeitet
    PS:

    Bei einem allfälligen Gewinn könnt ihr bei einer Ersatzbeschaffung die Grundstückgewinnsteuer "verschieben"

    (je nach kanton ist es ein bisschen untershiedlich) siehe UBS link,

    http://www.ubs.com/1/g/ubs_ch/private/mortgage/homeownership/sale/tax.html

    Gruss

    Jonas

  8. wicki705 Beiträge9. Dezember 2010
    Ein kurzes Dankeschön zwischendurch für eure Antworten. Gewinn werden wir keinen machen (trotzdem ein Dankeschön für den Hinweis mit der "Aufschiebung der Grundstückgewinnsteuer"), aber darum geht es uns ja auch nicht. Gibt es noch jemanden, dem das selbe oder etwas ähnliches passiert ist? Wir sind jedenfalls erneut bereits fleissig am Inserate checken, seufz...

    Beste Grüsse

    wicki70

  9. faetze7727. Dezember 2010
    Hallo

    haben im Moment das gleiche Problem. Wir haben das Haus vor rund 2 Jahren gekauft und innen komplett neu renoviert. Habe insgesamt 1300 Stunden Eigenleistung erbracht, aber uns gefällt die Umgebung nicht mehr. Jetzt haben wir ein Haus gefunden und zwar dort wo wir schom immer hinwollten. Jetzt müssen wir mal mit unser Bank reden!!

    Gruess faetze77

  10. Yasir_7861 Beiträge9. Januar 2021
    Ein kurzes Dankeschön zwischendurch für eure Antworten. Gewinn werden wir keinen machen (trotzdem ein Dankeschön für den Hinweis mit der "Aufschiebung der Grundstückgewinnsteuer"), aber darum geht es uns ja auch nicht. Gibt es noch jemanden, dem das selbe oder etwas ähnliches passiert ist? Wir sind jedenfalls erneut bereits fleissig am Inserate checken, seufz...

    Beste Grüsse

    wicki70
    Moin,

    ja uns ist etwas Ähnliches passiert. Wir sind beim Hauskauf arglistig betrogen worden. Dieses wurde uns lt expose als ein Zweifamilienhaus angeboten worden aber lt. Bauakte( erfuhren wir erst nach dem Einzug) ist es ein Einfamilienhaus. Ausserdem wurden uns noch weitere falsche Angaben in Bezug auf Baugenehmigungen gemacht. Einen Verlust haben wir zwar schon gemacht aber einen weiteren Verlust, das Haus schneller zu verkaufen, wollen wir ganz bestimmt nicht, auch wenn wir das hier ebenfalls nicht so schön finden. Ihr könnt gerne unter Yasir_Ahmad786@hotmail pn schreibenbweil ich hier sehr selten bin.

    Gruss Yasir Naeem Ahmad 

  11. Bauexperte271 Beiträge10. Januar 2021
    Hallo Yasir_786

    Ich kenne Deinen Fall im Detail nicht, doch das Schweizer Obligationenrecht besagt was folgt:

    image.png

    Es könnte sich für Dich lohnen, sich mit der Frist auseinander zu setzen und wenn Du noch in der Jahresfrist bist, diese mittels einer Klage beim Friedensrichteramt, zu unterbrechen. Diesen Baubetrüger muss man entschlossen entgegentreten.

    Viele Grüsse

    Bauexperte

  12. Pfälzer9’908 Beiträge10. Januar 2021 · bearbeitet
    Moin, Moin, Yasir

    ich gehe davon aus, dass Du aus dem hohen Norden Deutschlands hier schreibst?

    Da es sich hier um ein Schweizer Forum handelt, passt somit die nett gemeinte Hilfe von User Bauexperte für Dich leider nicht.

    Dieses wurde uns lt expose als ein Zweifamilienhaus angeboten worden aber lt. Bauakte( erfuhren wir erst nach dem Einzug) ist es ein Einfamilienhaus.
    Wenn dies für Dich wichtig war (bzw. noch ist), lässt sich das auch nachträglich noch so bewerkstelligen. Wenn die baulichen Anforderungen an 2 ansich abgeschlossenen Wohnungen vorhanden sind, kann man via Bauantrag mit klarer Einzeichnung der Wohnung 1 und 2, das Objekt von einem Einfamilienhaus auf ein Zweifamilienhaus ändern. Kläre das einfach mit dem zuständigen Finanzamt (und ggf. Bauamt) ab. Bei früheren Fällen aus meiner Praxis genügte schon der passende Bauplan mit Wohnflächenaufstellung der beiden Wohnungen als Vorlage und Anerkennung beim Finanzamt.