Hausfactory
355Antworten137’185Aufrufevon Gast · 19. September 2006letzter Beitrag vor 14 Jahren
- Stetson127 Beiträge28. Februar 2008Scheinbar bin etwas zu langsam....
- jst6928. Februar 2008Aber wenn die Schlüsselübergabe schon erfolgt ist, kann doch das Haus nicht mehr versteigert werden, da es der HF gar nicht mehr gehört oder?
- Guest28. Februar 2008Die ganzen Sachen/Arbeit der Handwerker sind aber im Haus verbaut und somit gehören sie zum Haus und sind deren Bestandteil geworden.
- Stetson127 Beiträge28. Februar 2008Das Handwerkerpfandrecht wird ja auch im Grundbuch eingetragen, somit ist automatisch der Grundeigentümer haftbar! Wie Maureen treffend bemerkt hat, sind die noch nicht bezahlten (an den Handwerker) im Haus fest eingebaut und deshalb spielt es keine Rolle wem das Haus gehört, sondern wem das Grundstück gehört!
- Guest28. Februar 2008Genau, "losgehen" kann man auf den jeweiligen Grundeigentümer (so auch beim Bauhandwerkerpfandrecht im Mieterbau, welches nun mit der Revision geklärt wurde)
Aus der Sicht der Handwerker ist ihr geschaffener Mehrwert ja nicht beim GU, in diesem Falle hier also Hausfactory, sondern im Haus, an dem sie gearbeitet haben, also beim betreffenden Bauherr bzw. Grundeigentümer, was dann also du wärst jst69.
- ALNI3 Beiträge28. Februar 2008
Ich würde da ja gerne zustimmen und vielleicht sind die Gelder wirklich noch da(sobald ich meinen Bankberater ereicht habe, weiss ich das), aber dass Herr Lampert auch der Geschäftsführer der Baulandpool AG ist, zeigt, dass hier einiges nicht sauber ist, oder?
ein Investor konnte nicht gefunden werden, weshalb ja HF den Konkurs anmelden muss. Da gibt es halt dann keine andere Möglichkeit als eine bestehende Firma (baulandpool AG) zu nutzen oder eine neue Firma zu gründen.
Das dies bei dir Emotionen weckt kann ich verstehen, im Moment können wir froh sein, dass es überhaupt eine Auffanggesellschaft gibt. Ansonsten würden die Gelder bei HF verbleiben und in die Konkursmasse fliessen. Dann wären die Gelder für längere Zeit blockiert, was zu einem Baustopp führen würde. Mit der Übernahme durch Baulandpool kann der Bau wenigstens weitergetrieben werden.
- jst6928. Februar 2008Maureen: Heisst das wenn ich einen Tisch kaufe, kann nachträglich der Schraubenlieferant kommen und sagen er hätte kein Geld vom Schreiner bekommen und deshalb kommt er zu mir, weil der Mehrwert des Tisches bei mir läge?
ALNI: Ich sehe ja ein dass die Baulandpool AG eine Chance ist, für diejenigen, die noch am bauen sind. Dass es die Firma aber schon eine Weile gibt, lässt den Verdacht zu, dass der Konkurs doch nicht so überraschend kam. Aber das sollen andere klären.
- Guest28. Februar 2008Das Bauhandwerkerpfandrecht sichert in erster Linie die Arbeit, die ein Handwerker leistet (eben mit oder ohne Material) aber nicht eine reine Materiallieferung, ausser es wurde speziell für deinen Bau angefertigt...
- winner601’773 Beiträge28. Februar 2008
Das Bauhandwerkerpfandrecht sichert in erster Linie die Arbeit, die ein Handwerker leistet (eben mit oder ohne Material) aber nicht eine reine Materiallieferung, ausser es wurde speziell für deinen Bau angefertigt...
Genau. Ein Häuslebauer oder -käufer kann eben "Pech" haben, wenn die Handwerker nicht bezahlt wurden. Daher sind die ersten drei Monate (Frist zur Eintragung von Pfandrechten) immer recht "zittrig" - vor allem dann, wenn der GU pleite ging.
Martin
- Guest28. Februar 2008Die drei Monate gelten aber für jeden Handwerker separat ab Vollendung seiner eigenen Arbeit...
- winner601’773 Beiträge28. Februar 2008
Die drei Monate gelten aber für jeden Handwerker separat ab Vollendung seiner eigenen Arbeit...
Genau! Darum ziehen die meisten Handwerker die letzten Schrauben auch so spät an.....
Martin
- Dominik269 Beiträge28. Februar 2008
Hallo zusammen.
Ja, das ist mir klar. Nur: Wenn der Erlös des Hauses nicht ausreichend ist, will die Bank zuerst mal die Hypothekar-/ resp. Baukreditschulden zurück haben. Oder irre ich in dieser Annahme? So kann dann schlussendlich auch der Handwerker in die Röhre kucken.
@dominik:
Stimmt so nicht ganz, dann kann er Verwertung des Pfandes verlangen (Verkauf oder schlimmstenfalls konkursamtliche Versteigerung des Hauses)! Das ist ja das schlimme an der Sache.
Gruss Stetson
LG Dominik
- jst6928. Februar 2008Und wenn die Arbeiten vor 8 Monaten beendet wurden?
- SG-Sup107 Beiträge28. Februar 2008
Falsch!
aber nur, wenn das Gebot über der pfandrechtlichen Belastung liegt..... zudem zieht sich so ein Verwertungsverfahren ziemlich in die Länge und kann u.A. noch mit Kostenvorschüssen "bereichert" werden....
Frage mich, wie du auf diese Aussage kommst /emoticons/default_confused.png
Richtig ist vielmehr, dass der Handwerker bei Nichtbezahlung die Verwertung des Grundpfandes verlangen kann. Dann wird das Wohnobjekt zwangsversteigert....... und schon ist das Geld da.
Martin
- jst6928. Februar 2008Die Bank hat mir heute Morgen erklärt, dass die Handwerker zuerst zum Zuge kommen, so will es das Gesetz!
- profi28. Februar 2008
Genau! Darum ziehen die meisten Handwerker die letzten Schrauben auch so spät an.....
Martin,
Martin
mit der letzten schraube ist es eben genau NICHT getan.
Es muss sich um mehr als dass handeln.
Es muss ein längerer einsatz sein.
- Guest28. Februar 2008Wenn die Arbeiten des jeweiligen Handwerkers seit 8 Monaten vollendet sind, ist ja die Dreimonatsfrist abgelaufen. Logisch oder?
Frist verpasst- Pech gehabt.
- SG-Sup107 Beiträge28. Februar 2008
Die Bank hat mir heute Morgen erklärt, dass die Handwerker zuerst zum Zuge kommen, so will es das Gesetz!
bei einer Zwangsversteigerung ist der Eintrag des Pfandrechtes massgebend, und da ist halt nun in aller Regel zuerst die Bank !
- profi28. Februar 2008Genau so ist es Maureen.
- winner601’773 Beiträge28. Februar 2008
Martin,
Ich weiss, dass von der "Hauptarbeit" resp. "wesentlichen" Arbeiten die Rede ist - nur: Das wird sich kaum beweisen lassen, wann genau was passiert ist und ob dieses oder jenes noch wesentlich war oder nicht. Meist ist aber klar, wann der Handwerker zuletzt im Haus war. Im Zweifelsfall wird eine Eintragung zugelassen.
mit der letzten schraube ist es eben genau NICHT getan.
Es muss sich um mehr als dass handeln.
Es muss ein längerer einsatz sein.
Aber nach 3 Monaten ist sowieso Schluss. Diese Frist ist absolut.
Martin