Hallo zusammen
Ich habe eine Frage betreffend Hauskauf von den Eltern.
Zu welchem Wert (Amtlicher, Versicherungs, Verkaufs oder Verkehrswert) muss ich das Haus kaufen, ohne das ich die Geschwister auszahlen muss?
Man hört da die Wildesten sachen!
Gerne lese ich von Euch.
Gruess sportler72
Der Verkehrswert ist der Wert, den eine Liegenschaft beim Veräussern erzielen sollte / würde...
Falls dir deine Eltern das Haus unter diesem Wert verkaufen, könnten sich Geschwister benachteiligt fühlen. Dies geschieht leider oft auch erst nach langer Zeit, wenn bei einem Geschwisterteil den Wunsch aufkommt jetzt eben doch ein Haus besitzen zu können, der zur Zeit des Verkaufes diesen Wunsch gar nicht hatte...
liebs Grüessli, jomazi
Hallo jomazi
Danke für die Infos
gruess sportler 72
Hauskauf von den Eltern.
Zu welchem Wert (Amtlicher, Versicherungs, Verkaufs oder Verkehrswert) muss ich das Haus kaufen, ohne das ich die Geschwister auszahlen muss?
Zu keinem, denn alle Geschwister sind bezüglich Erbe gleichberechtigt, d.h. die Eltern dürfen nicht einem Kinde die Liegenschaft zu einem Dumpingpreis veräussern. Massgebend ist der offizielle Schätzwert zum Zeitpunkt der Handänderung - er wird von eigens dafür bestellten Schätzern ermittelt. Alles, was darunter liegt, muss spätestens beim Erbgang unter den Geschwistern ausgeglichen werden.Wenn also z.B. drei Kinder da sind und die Liegenschaft mehr als einen Drittel des Erbes ausmacht, kommen die anderen zum Zug.
Alles andere wäre ungerecht.