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Haus Abnahme

2Antworten3’597Aufrufevon nina · 2. November 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. nina77 Beiträge2. November 2007
    Hallo Zusammen

    Hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, wie war das bei euch bei der Hausabnahme? War nur der Architekt anwesend und die neuen Hausbesitzer? Hattet ihr da ein Formular um Schäden aufzuschreiben?

    Danke für eure Ratschläge

    grüsschen

    nina

  2. nasche3’484 Beiträge3. November 2007
    Wir hatten keine Abahme. Mängel, werden einfach behoben, wenn sie zum Vorschein kommen.

    Garantie haben wir 2 Jahre, obwohl denke auch später ist es kein Problem, mit dr Behebung.

    Bei der ETW, waren Architekt und wir damals Anwesend.

    Innert einer gewissen Zeit mussten die Mängel gemacht werden.Dazu mussten wir bei Erledigten Arbeit, immer Unterzeichnen.

  3. Pfälzer9’908 Beiträge3. November 2007
    Hallo nina,

    das ist wohl davon abhängig, mit wem Ihr gebaut habt?

    Bei einer GU ist es GU, bzw. sein Vertreter/ Bauleiter oder Architekt und Ihr als Bauherren.

    Bei einem Architektenhaus mit Vergabe/Verträge an einzelne Handwerker, ist es wohl der Bauleiter bzw. der Architekt, der jeweilige Handwerker und Ihr als Bauherren.

    Ein schriftliches "Abnahmeprotokoll" ist eigentlich immer angebracht! Die hierin aufgelisteten Mängel, sofern vorhanden, können beschrieben und deren Beseitigung terminiert werden.

    Zudem wird wohl auch in der Schweiz die Möglichkeit bestehen, bei gravierenden Mängeln die Abnahme zu verweigern und erst nach Beseitigung eine Abnahme durchzuführen.

    Wichtig dabei ist (ich denke auch in der Schweiz, lasse mich aber gerne belehren), dass bis zur Abnahme der Handwerker / GU in der Beweispflicht ist, danach jedoch der Bauherr! Mit Abnahme der Leistung, oder des Gewerkes, beginnt i.d.R. die Gewährleistungzeit zu laufen. Ansonsten spätestens nach begleichen der Schlussrechnung, als stillschweigende Zustimmung/Abnahme der Leistung.

    Gruß vom Pfälzer