SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Hangbefestigung

3Antworten3’372Aufrufevon roncos · 12. April 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. roncos85 Beiträge12. April 2011
    Hallo zusammen

    Hätte mal einige Fragen:

    Situation:

    2 EFH. Das einte ist ca. 80 - 100 cm gegenüber dem anderen erhöht.

    Die Erhöhung ist in der Gartenfläche in Form einer Stützung mit alten Telefonstangen realisiert, welche nun langsam morsch werden....

    Beide Besitzer der EFH sind jeweils nicht die Erstbesitzer. Daher haben wir keine Ahnung wie dies damals von den Erbauern finanziert/vereinbart wurde....

    Fragen:

    • Wer ist für die Instandsetzung der "Stützmauer" verantwortlich?
    • Ist der erneute Einsatz mit alten Telefonstangen noch zulässig? (Druckimprägniert)
    • Gibt es nicht allzu teure andere Lösungen zur Befestigung?
    Gleich vorweg: Ich suche keinen Streit mit meinem Nachbarn... Wir kommen gut miteinander aus /emoticons/default_cool.png, und wenn es um den Frieden geht, würde ich auch alles selbst bezahlen.

    Wir hatten auch schon Gespräche miteinander, sind uns aber beide nicht im klaren wie dies eigentlich geregelt ist....

  2. rman495 Beiträge12. April 2011
    Wie verlief das ursprünglich gewachsene Terrain und auf welcher Parzelle stehen diese Stangen?

    Ich denke es wäre wichtig zu wissen, ob euer Nachbar zusätzlich aufgeschüttet oder ihr zusätzlich abgetragen habt.

  3. emil172’299 Beiträge12. April 2011 · bearbeitet
    Siehe ZGB Art. 670

    "vermutet" heisst "wer etwas anderes behauptet, muss dies beweisen"

    Abweichungen stehen im Grundbuch. Der Grundbuchauszug, der der Kaufakte beigelegt ist, sollte reichen - hätte sich inzwischen etwas geändert, wüsstet Ihr es ja. Was nicht im Grundbuch steht, bindet nur die Vertragspartner, d.h. gilt längstens bis zur nächsten Handänderung.

    Druckimprägnierte Telefonstangen sind Sondermüll und schon deshalb unzulässig.

    Bei Böschungshöhen unter 1 m und ohne Verkehrslasten oberhalb sollte es mit bepflanzbaren Böschungssteinen gehen.

    Da der Unterlieger die Mauer sieht, ist eine passende Regelung die, dass jeder die Hälfte der Kosten einer zweckmässigen und dauerhaften Lösung zahlt, und der untere den Aufpreis, wenn er etwas Schöneres will.

  4. roncos85 Beiträge12. April 2011
    Wie verlief das ursprünglich gewachsene Terrain und auf welcher Parzelle stehen diese Stangen?

    Ich denke es wäre wichtig zu wissen, ob euer Nachbar zusätzlich aufgeschüttet oder ihr zusätzlich abgetragen habt.
    Da unser Terrain das höchste im Quartier ist vermuten wir, dass das Haus auf dem Aushub der umliegenden Häuser oder des eigenen Hauses erbaut wurde....

    Aber wie besagt: Wir waren beide nicht dabei (Baujahr 1960)

    Die Stangen liegen auf der Grenze....

    @emil17... Werde mal den Grundbuchauszug nochmals hervorkramen...