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Haftung

3Antworten1’660Aufrufevon hansb · 19. Mai 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. hansb1 Beiträge19. Mai 2007
    hallo zusammen

    folgende frage habe ich:

    wir haben ein garten mit einer stuetzmauer, in der nachbarschaft habe wir kinder. wenn nun diese kinder in unseren garten kommen und dort die mauer runter fallen wer haftet dafuer?

    - wenn wir anwesend sind?

    - wenn wir abwesend sind?

    jemand hat uns gesagt dass wir immer haften.

    danke fuer infos

    hans

  2. booker1’201 Beiträge19. Mai 2007
    Hallo

    Ich denke wenn Ihr Euer Grundstück nicht eingefriedet habt, dann seid Ihr auf jeden Fall haftbar wenn die Nachbarskinder auf Eurem Grundstück verunfallen. Ihr müsstet bei der Stützmauer zumindest Sicherungen (Zaun etc.) anbringen.

    Ob Ihr zuhause seid oder nicht spielt da meiner Meinung nach keine Rolle.

  3. Mike480 Beiträge19. Mai 2007
    Booker hat recht, ihr haftet mit der sogenannten Werkeigentümerhaftung ob ihr da seit oder nicht nach meinem Rechtsverständnis. Anders sieht es aus, wenn ihr die zumutbaren "Sicherheitsmassnahmen" getroffen habt.

  4. SILEI51 Beiträge20. Mai 2007
    hallo

    ich schliesse mich der vorredner an und teile die meinung, dass du als eigentümer haftest:

    - für personenschäden verursacht durch "gebäudeteile" (z.b. herabfallende ziegelsteine) oder

    - personenschäden, welche auf deinem grundstück passiert sind (z.b. person stürzt mauer hinab, oder gleitet auf einer eisfläche aus)

    -> gedeckt sind solche schäden in der privathaftlicht, wobei sich diese entsprechend unterscheidet (für mieter und wohneigentümmer)

    betreffend der stützmauer kommt es meiner meinung noch drauf an, wie hoch diese ist. meines wissens müssen absturzsicherungen erst ab einem höhehnunterschied von 100cm erstellt werden.

    siehe http://shop.bfu.ch/pdf/314_65.pdf

    gruss

    silei