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Haftung bei nicht normkonformen Parkplatzzufahrten

1Antwort1’028Aufrufevon Hesme001 · 14. März 2014letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. Hesme001189 Beiträge14. März 2014
    Hallo zusammen,

    Bei unserer Überbauung aus vier EFH und gemeinsamer Tiefgarage und Besucherparkplätzen wurden die Zufahrten zu den Besucherparkplätzen  nicht gemäss der Schweizer Norm für Parkplätze SN-640291a erstellt. Zu eng und unübersichtlich. Können wir für Personen- und Sachschäden in diesem Zusammenhang haftbar gemacht werden?

    Gruss,

    Sven

  2. Urs Tischhauser1’559 Beiträge15. März 2014
    Lieber Hesme001

    Das ist ein hie und da gehörtes Problem. Die Architektenzunft kümmert sich nicht immer um die normengerechte Parkierungsanlagen. Ich gehe davon aus, dass dies eine ganz neue Anlage ist. Wurde der Bau von der Behörde bereits abgenommen?

    Sie sollten auf alle Fälle die verantwortlichen Planer und Unternehmer mittels Einschreibebrief darauf aufmerksam machen, dass Sie eine normengerechte Anpassung und Instandsetzung des mangelhaften Werkes verlangen. Es wird sonst sicherlich zu Streitigkeiten führen. Allein schon vom "Stressfaktor" her, sollten Sie diesen Zustand nicht tolerieren.