Hallo zusammen,
Bei unserer Überbauung aus vier EFH und gemeinsamer Tiefgarage und Besucherparkplätzen wurden die Zufahrten zu den Besucherparkplätzen nicht gemäss der Schweizer Norm für Parkplätze SN-640291a erstellt. Zu eng und unübersichtlich. Können wir für Personen- und Sachschäden in diesem Zusammenhang haftbar gemacht werden?
Gruss,
Sven
Lieber Hesme001
Das ist ein hie und da gehörtes Problem. Die Architektenzunft kümmert sich nicht immer um die normengerechte Parkierungsanlagen. Ich gehe davon aus, dass dies eine ganz neue Anlage ist. Wurde der Bau von der Behörde bereits abgenommen?
Sie sollten auf alle Fälle die verantwortlichen Planer und Unternehmer mittels Einschreibebrief darauf aufmerksam machen, dass Sie eine normengerechte Anpassung und Instandsetzung des mangelhaften Werkes verlangen. Es wird sonst sicherlich zu Streitigkeiten führen. Allein schon vom "Stressfaktor" her, sollten Sie diesen Zustand nicht tolerieren.