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Grundlagen für Schätzung?

2Antworten1’536Aufrufevon Tina12 · 25. Januar 2015letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. Tina121 Beiträge25. Januar 2015
    Grüezi

    Wir müssen zügeln und unser neues EFH (5 Jahre alt) verkaufen. Jetzt sagen uns die Makler, dass sie Mühe mit der Schätzung der Gebäudeversicherung haben, anscheinend ist diese ausgesprochen tief (einiges tiefer als die Steuerschätzung) und wir nie auf einen marktüblichen Verkaufspreis kommen (trotz höherem Grundstückswert). Wie kann das sein? Kann jeder Schätzer nach Sympathie entscheiden?

  2. Urs Tischhauser1’559 Beiträge26. Januar 2015
    Liebe Tina

    Die Gebäudeversicherung schätzt nur den Wert des Gebäudes..... Wie dies ja der Name sagt. Möglicherweise ist Dein Makler ein Amateur, wenn er dies nicht sieht. (Vielleicht tue ich ihm unrecht, aber ich kenne mehr Amateure als wirkliche Profis auf diesem Fachgebiet....) Merke: Maklerin ZAG (z'Amerika gsi) und gelernte Hausfrau ist keine ausreichende Qualifikation.

    Der Steuerwert (kann) sollte nämlich nicht höher sein als der Wert der GV, da zur Berechnung nur 70% des Realwerts Haus und Grundstück angenommen wird. Ausser die Grundstücke kosten bei Euch wirklich nichts und das Haus ist uralt und hat viel Renovationsbedarf. Denn die GV sollte eine Neuwertversicherung des Gebäudes bieten. Das heisst, dass wenn Dein Haus abbrennt, Du mit dem Geld der Versicherung ein Neues bauen kannst!

    Der Hauseigentümerverband macht Schätzungen oder Deine Hausbank kann auch eine Schätzung anbieten. (Schätzungen von Kantonalbanken sind meistens allseits anerkannt.)

    Herzlicher Gruss, Urs

  3. emil172’299 Beiträge11. Februar 2015 · bearbeitet
    Jede Gemeinde zumindest im VS hat Schätzer, die in der Regel bei Erbschaften, Schenkungen und dergleichen arbeiten. Die kann man auch damit beauftragen. Der Vorteil ist, dass diese als unparteiisch akzeptiert sind.

    Bei Gebäudeversicherungen vermute ich, dass sie, wenn es um den Versicherungswert, also um die Höhe der Police geht, eher höher schätzen als bei einem Schadenfall, wo sie eintreten müssen.

    Wen immer man bestellt: Immer zuerst das Honorar regeln!