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Grenzüberschreitendes Biotop

2Antworten1’641Aufrufevon p66 · 31. Juli 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. p662 Beiträge31. Juli 2007
    Hallo zusammen

    nun wag ich mich auch mal, eine Frage an die Forumsgemeinde zu stellen. Es geht dabei um folgenden Sachverhalt:

    Auf unserem (noch zu bebauenden) Grundstück findet sich ein Biotop, welches sich zu rund 90% auf unserem Grund und zu 10% auf dem Grund des Nachbars befindet. Eigentlich würden wir das Biotop im Zuge der Erstellung unseres EFH gerne zuschütten, da dann einerseits die Maschinen und andererseits das Füllmaterial (Erde) vorhanden ist und wir gleichzeitig die Gefahr für unsere (noch) kleinen Kinder ausräumen könnten.

    Kann mir wohl bitte jemand einen Tip geben, wie wir da vorgehen können, insbesondere wenn der betroffene Nachbar mit der Zuschüttung nicht einverstanden ist? Übrigens: im Grundbuch ist in Sachen Biotop nichts eingetragen.

    Wäre toll, wenn mir die Rechtskundigen unter Euch weiterhelfen könnten. Einstweilen schon mal besten Dank und freundliche Grüsse

    p66

  2. Till145 Beiträge1. August 2007
    Hallo

    wenn im Grundbuch nichts eingetragen ist, können daraus auch keine Rechte und Lasten abgeleitet werden. Dieses Biotop wurde wohl seinerzeit einmal unter gegenseitiger Absprache erstellt - genauso würde ich dies auch wieder 'rückbauen', auch im Sinne einer freundnachbarlichen Beziehung. Falls dies trotzdem nicht funktionieren sollte, darfst du deine 90% auf deinem Grundstück wieder aufheben, solange es sich nicht um ein Biotop von nationaler Bedeutung handelt./emoticons/default_biggrin.png

    Gruss

    Till

  3. mbaum583 Beiträge2. August 2007
    Der Nachbar hat schlicht und ergreifend Pech gehabt. Wenn Ihr das Teil zuschütten wollt, kann er kaum etwas dagegen tun. So ein Biotop macht ja auch einiges an Arbeit. Wie gross ist das Ding den (so m2-mässig)? Bestünde ev. die Möglichkeit, die 10% in Nachbars Garten zu erhalten?