Ja, keine Frage. In dieser Situation ... Der erste angeheiterte Besuch oder kleine Kinder ... 85 cm tun schon recht weh, auch wenn ein Geländer von Gesetzes wegen erst bei grösserer Absturzhöhe vorgeschrieben sein sollte.
Es kann auch ganz anders gehen, z.B. mit einer Wand aus Drahtglas.
In dem Falle würde ich doch wirklich einmal die Gebäudeversicherung fragen. Die SUVA hat auch hilfreiche Merkblätter zur Unfallverhütung.
Da bei solchen Dingen nicht nur ästhetische Fragen eine Rolle spielen, sollte man auch in Erwägung ziehen, dass es vernünftig sein könnte, etwas zu machen, auch wenn man nicht muss. Unfallverhütung kommt weit vor Ästhetik, und überraschend oft geht eines gut mit dem anderen zusammen.