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Gebühren (Wasser, etc.) trotz ehemaligem Haus gerechtfertigt?

1Antwort1’528Aufrufevon steig · 2. Dezember 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. steig289 Beiträge2. Dezember 2008
    Hallo

    Wir planen einen kompletten Neubau auf einem Grundstück, auf welchem momentan noch ein Haus steht. Dieses war bis vor kurzem noch bewohnt.

    Nun haben wir von der Gemeinde eine Rechnung für die zu zahlenden Anschlussgebühren erhalten (Wasser- und Abwasseranschlussgebühren).

    Diese sind gleich hoch wie bei einem Neubau - dies obwohl die ganzen Anschlüsse bereits bestehen und von der momentan bestehenden Liefenschaft auch genutzt werden.

    Ist diese Rechnungsstellung gerechtfertigt? Weiss hier diesbezüglich evtl. jemand Bescheid?

    Uns erscheint es nicht logisch, dass die Gebühren komplett fällig werden,

    obwohl die Anschlüsse ja bereits bestehen.

    Besten Dank im Voraus für Eure Antworten.

    Liebe Grüsse, steig /emoticons/default_confused.png

  2. Mike480 Beiträge3. Dezember 2008
    Ich schlage vor, dass Du das entsprechende Reglement der Gemeinde konsultierst.

    Normalerweise ist es (nach meinem Wissen) so, dass Du auf der Wertdifferenz zwischen alt und neu die Gebühren nachzahlen musst.

    Aber Gemeindeangestellte beissen nicht! Erkundige Dich doch nach deren Überlegungen und wenn Du zum Schluss kommst, das es falsch ist reiche die Einsprache unbedingt fristgerecht ein.