Hallo Zusammen
In einem Teilbereich der Nachbarsgrenze planen wir Büsche und Steinkörbe oder Steinplatten (allenfalls auch eine Holzkonstruktion) aufzustellen.
Wie sind da die Vorschriften? In den Gemeindebauvorschriften fand ich keine Angaben.
Danke für eure Infos.
lg
meteo
Beispiele:
Frag doch bei der Gemeinde nach.
Bei uns hiess es, dass die Grenzgestaltung am Besten direkt mit dem Nachbarn diskutiert wird.
Normalerweise gilt Grenzabstand = halbe Pflanz- oder Mauerhöhe.