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Garantievereinbarung wertlos bei Konkurs ?

4Antworten1’149Aufrufevon Kinley · 24. September 2015letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. Kinley30 Beiträge24. September 2015
    Hallo zusammen,

    wir haben vor 3 Jahren eine neue WP-Heizung von einer Wärmepumpen-Firma in unserem EFH einbauen lassen. Dazu haben wir auch eine 10-Jahres-Garantie-Erweiterung incl. jährliche Kontrolle abgeschlossen.

    Nun gibt es diese Firma nicht mehr (Konkurs).

    Fragen:
    - Ist damit auch unsere Garantieverlängerung hinüber?
    - Wenn ja, lässt sich da rechtlich etwas machen?
    - Was tun im Falle einer Störung?

    Schon mal besten Dank, bin im Moment etwas ratlos!

    Gruss
    Matthias

  2. booker1’201 Beiträge25. September 2015
    Hallo Matthias

    Das wird schwierig ! Falls es eine Folgefirma gibt die die Konkurse Firme oder Teile davon übernimmt ist es wohl reiner Goodwill ob sie da Dienstleistungen zum Nulltarif weiterführen wollen/können.

    Theoretisch könntest Du die alte Firma verklagen wegen Nichterfüllung der Leistungen und zumindest die Kosten der jährlichen Wartung, welche Dir nun entstehen, einfordern. Abhängig von der Zahl der Gläubiger und den offenen Forderungen ist es aber fraglich wieviel Geld Du tatsächlich bekommen wirst. Zumal es ja auch kein echter, entstandener Schaden ist.

    Die Garantie sollte ja vom Hersteller und nicht der Installationsfirma kommen. Ich würde da unbedingt nachfragen unter Angabe der Seriennummer wie lange die Werksgarantie läuft. Lass Dir dann gleich entsprechend eine geeignete Unterhaltsfirma in Deiner Gegend nennen.

    Und für Wärmepumpen braucht es meiner Meinung nach keine jährliche Wartung. Schaden tut es natürlich nicht, aber eine Wartung so alle 5-7 Jahre ist meiner Meinung nach genug.

  3. Kinley30 Beiträge25. September 2015
    Danke für die schnelle Antwort!

    Eine Folgefirma gibt es nicht, der in Konkurs gegangene Firmeninhaber ist jetzt bei einer anderen Firma beteiligt, die nichts mehr mit Wärmepumpen zu tun hat.
    Leider reagiert er bis jetzt nicht auf meine Anfragen...

    Naja, auf einen Rechtsstreit werde ich mich nicht einlassen, da braucht es zu viele Nerven....

    Aber eine gute Idee von dir, den Hersteller zu kontaktieren, das werde ich demnächst mal machen.

  4. makrthekaiser411 Beiträge25. September 2015
    Danke für die schnelle Antwort!

    Eine Folgefirma gibt es nicht, der in Konkurs gegangene Firmeninhaber ist jetzt bei einer anderen Firma beteiligt, die nichts mehr mit Wärmepumpen zu tun hat.
    Leider reagiert er bis jetzt nicht auf meine Anfragen...

    Naja, auf einen Rechtsstreit werde ich mich nicht einlassen, da braucht es zu viele Nerven....

    Aber eine gute Idee von dir, den Hersteller zu kontaktieren, das werde ich demnächst mal machen.
    du hast ja einen vertrag mit der firma, nicht mit der person gemacht. diese firma gibt es nicht mehr. und hier endet die geschichte. 

  5. isitom2’343 Beiträge26. September 2015
    Kurz und bündig:

    1) ja

    2) nein

    3) Hersteller resp. anderes Unternehmen