Hoi zäme
In unseren Werkverträgen hat wir vereinbart, dass mit der Schlussabrechnung der Unternehmer dem Bauherr einen Garantieschein von 10 % (Bank, Versicherung) abgibt.
Ich habe zwei Fragen.
a)
Ich habe nun festgestellt, dass der Baumeister bei den laufen Akontorechnungen bzw. bereits geleisteten Arbeiten schon jetzt jeweils 10 % Garantierückbehalt SIA 118 abzieht. Ist das ein flotter Zug des Bauunternehmers oder ist das eine Pflicht/Usus aller Baumeister ?
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Ist dieser Garantieschein wirklich von allen Unternehmern (mit Werkverträgen) am Schluss abzugeben (Fenster, Plattenbeläge usw.) ?
Gruss+Danke,
Hallo Maisgold
Der Garantierückbehalt wird in der SIA 118 geregelt, welche die AGB?s für das Bauen bildet. Die Norm muss aber ausdrücklich in den Verträgen aufgeführt werden, gilt dann aber für alle Arbeitsgattungen.
Während der Bauphase wird der Garantierückbehalt sichergestellt, der dann bei der Schlussabrechnung durch einen Garantieschein für üblicherweise 2 Jahre abgelöst wird, damit der gesamte Rechnungsbetrag ausbezahlt werden kann.
Beste Grüsse
Othmar