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Garantieleistungen kündigen

2Antworten1’117Aufrufevon gianni0'612 · 4. Mai 2016letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. gianni0'6121 Beiträge4. Mai 2016
    Hallonnbei einem meiner neuen Fenster ist ein sogenannter Spannungsbruch aufgetreten. ich habe umgehend den Fenstermonteur kontaktiert und der hat mir eine Offerte für die Versicherung geschickt, die mir sehr hoch erschien. Ich habe jetzt meinerseits eine zweite Offerte machen lassen und das dem Fenstermonteur mitgeteilt. Dieser sagte mir darauf, dass seine Garantie erlischt, wenn ich die Arbeit von einem anderen erledigen lasse. Darf er das?

  2. fipsli221 Beiträge9. Mai 2016
    Hallo

    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht kann man nicht kündigen. Das heisst also dein ursprünglicher Fensterbauer hat für seine Arbeit auch dann eine Gewährleistungspflicht wenn ein anderer repariert. Allerdings natürlich nur für seine eigene Arbeit. Für die Reparatur liegt die Gewährleistung beim reparierenden Handwerker. 

    Was in der Theorie noch einfach klingt, wird dann in der Praxis oft schwierig, denn solltest du einen weiteren Garantiefall haben, wird jeder der beiden Handwerker versuchen, die Verantwortung dem anderen zu zuschieben. 

    Ich würde deshalb wenn immer möglich die Reparatur den ursprünglichen Handwerker machen lassen. Da du ja anscheinend versichert bist, würde ich die Sache der Versicherung übergeben. 

    Gruss Fipsli

  3. emil172’299 Beiträge11. Mai 2016
    Die Offerte der Versicherung übersenden. Diese entscheidet, ob und an wen der Auftrag erteilt wird, denn sie bezahlt.

    Lässt der Handwerke die Reparatur durch einen Dritten ausführen, so hat man gegen ihn weiterhin die Garantieansprüche, wie wenn er es selber gemacht hätte, denn er ist garantiepflichtig.