Ich möchte demnächst mit einem GU ein Einfamilienhaus bauen. Die Garantiebedingungen im Werkvertrag machen mich allerding etwas stutzig. Mir scheint als ob so fast jeder mögliche Schaden als "normales Bauphänomen" deklariert werden kann.
Ich habe die Seite aus dem Vertrag mal angehängt. Es wäre nett, wenn mir jemand ein paar Hinweise geben könnte, ob das so akzeptabel ist.
Ich würde diesen Vertrag so nie und niemer akzeptieren.
Toll finde ich den Satz; in den ersten paar Jahren.....
Wir haben eine ETW von einem GU gekauft, und was da alles versucht wird geht auf keine Kuhaut.
Meine Tip, zieh von Anfang, oder ab jetzt einen Fachmann hinzu "hat es hier im Forum". Es kostet ein paar Franken, aber es erspart Dir viel Ärger und spätere Kosten.
Der GU wird bei einem Mangel immer wieder sagen, das ist Norm. Beweis mal das Gegenteil, da Du die vermutlich die Normen nicht hast oder kennst. Und wenn Dir auch noch die Norm zeig, verstehen muss man sie auch noch.
Der Spezi wird Dich vor vielen schlaflosen Nächten bewahren.
Gruss von einem der einem GU nicht traut
norri750
und noch mein Tipp:
ALLES schriftlich bestätigen lassen, auch wenn man meint, die mündliche Abmachung gilt. Vergiss es.....