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Garantie 2 oder 5 Jahre für Türe die klemmt?

8Antworten1’827Aufrufevon nice · 5. Januar 2016letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. nice40 Beiträge5. Januar 2016
    Die Türe vom Treppenhaus in die Garage klemmt beim Öffen und Schliessen stark und kann nur mit sehr viel Druck geschlossen werden.

    Das EFH wurde vor gut 2 Jahren gebaut.

    Das Unternehmen welche sämtliche Türen geliefert und montiert hat verlangt für das Einstellen/Korrigieren 120 CHF und sagt das die Garantie von 2 Jahren bereits erloschen ist und es sich nicht um einen verdeckten Mangel handelt.

    Gemäss Artikel 371 gilt:

    Bei beweglichen Werk die mit unbeweglichen Bauwerk verbunden sind ist die Verjährung 5 Jahre.

    Gilt diese Verjährungsfrist in diesem Fall auch für die Tür?

  2. Marco123133 Beiträge5. Januar 2016
    ich würde sagen, wenns wirklich nur eine Einstellungssache ist und kein defekt, dann hat das ganze nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun

  3. nice40 Beiträge5. Januar 2016
    Vermutlich liegt es an Falle und Riegel. Der Riegel klemmt extrem. D.h. Es muss nach justiert werden. Das war schon von Anfang an ein 'Murx'. Es wurde uns beim Einzug aber gesagt zuwarten da sich das Ganze noch etwas ändern kann da Raum in Garage kalt und Treppenhaus warm aber nicht beheitzt.

    Ich würde erwarten dass das auf Kulanz korrigiert wird. Wie seht Ihr das?

  4. isitom2’343 Beiträge5. Januar 2016
    Vermutlich kannst du da nicht all zu viel machen. Auch wenn du recht hättest wegen der Garantie. Was willst du denn machen wenn der Handwerker nicht will? Verklagen? Wohl eher nicht bei dem Betrag.

    Würde mal schauen ob du dies nicht selber machen kannst. Sonst evtl. fragen ob da nicht preislich von wegen kulanz und so was zu machen wäre. Ansonsten halt in den sauren Apfel beissen und die Türe richten lassen. Dafür flutschts dann wieder richtig schön.

  5. Mäke5 Beiträge5. Januar 2016
    Falls ihr einen Werkvertrag nach SIA hattet gilt 2 Jahre und 5 für verdeckte Mängel. Da die Türe von Anfang an klemmte handelt es sich kaum um einen verdeckten Mangel.

    Der von dir zitierte Artikel stammt aus dem OR und gilt entsprechend nur bei Werkverträgen nach OR.

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  6. Mäke5 Beiträge5. Januar 2016
    Ah ja, und Verjährungsfrist ist nicht gleich Garantiefrist...

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  7. nice40 Beiträge5. Januar 2016
    Ja probiere noch auf Kulanz zu hoffen.... Allerdings habe ich da keine grosse Hoffnung...

    Ja wir hatten einen Werkvertrag und ich denke es sollten die 5 Jahre gelten...

    Ich habe ein bisschen Bedenken beim Riegel an der Türzarge mit der Feile zu hantieren...

  8. Kaffeebart693 Beiträge5. Januar 2016
    Wenn der Handwerker dir aus Kulanz nicht zumindest preislich entgegen kommt würde ich den Auftrag vermutlich einem anderem Handwerker vergeben - einfach schon aus Protest, dass ich dem ursprünglichem Türschlosser nicht noch zusätzlich Geld in die Kasse spielen will.

    Wie auch schon andere zuvor geschrieben haben zwingend drauf bestehen und ggf. sogar mit rechtsgewalt einfordern lohnt sich bei dem geringem Aufwand nicht.

  9. nice40 Beiträge5. Januar 2016
    Ja sehe ich aus so... Danke allen für die vielen Rückmeldungen