Letztes Jahr haben wir in einer kleinere Ueberbauung ein Haus gekauft. Im Frühling, während der Bauphase besprachen wir mit dem Gärtner wie wo und was.
Er sagte uns bis im Juli 07 sei alles fertig. Wow!
Im August sind wir eingzogen, der Gärtner hat aber nichts gemacht.
Mehrmalig haben wir den Bauführer angerufen und nach dem Gärtner gefragt.
Erst war das Wetter schuld, dann die Ferien, dann wieder das Wetter.....
Ende Oktober (!!!) wurde dann der letzte Teil humusiert und angesäät. Natürlich kam da kein Rasen aber die Böschung senkte sich.
Hinzu kommt dass eine Böschung nicht fertiggestellt wurde sondern nur angefangen. Der Gärtner erscheint ab und zu mal wieder und schafft es nicht die Arbeit FERTIG zu machen.
Anfangs Jahr kam er wieder und versprach bis Ende März 08 fertig zu sein.
Nach mehreren Anrufen beim GU, kam heute ein Brief vom Gärtner dass er wegen der schlechten Witterung noch nicht fertig machen könne.
Das Bord fertig ausjäten und defekte Steinplatten auswechseln erfordern sonniges Wetter ?!
D.h. konkret einen (am besten eingeschriebenen) Brief schreiben wenn auf vorherige Emails und Telefonate nicht reagiert wird. Eine vernünftige Nachfrist setzen und ansonsten mit Ersatzvornahme (Auftrag einem anderen Gärtner vergeben und die Kosten ihm verrechnen). Natürlich ist wichtig, dass ihr vorab Euren Vertrag studiert ob diesbezüglich was drinsteht.
Ich habe gestern einen eingeschr. Brief geschrieben dass ich keine Verschiebung mehr toleriere und setzte eine Frist.
Es ist mir ja schon klar dass man bei solchem Wetter wie es heute ist solche Arbeiten nicht ausführen kann aber dann kann er doch bei besserem Wetter hier auftauchen. Oder?!
Als er vorletzte Woche beim Nachbar die Umgebung machte, fragte ich den Vorarbeiter ober er auch noch zu mir komme und er sagte, er wisse von nichts /emoticons/default_mad.png
Kurt Wagner: wenn ich einen anderen Gärtner beauftrage, hat der wohl 1. keine Zeit weil Hochsaison ist und 2. muss ich ja dann zahlen weil ICH den Auftrag erteilt habe.
Aber, kann ich, wenn ich die Arbeit selber ausführe, entschädigung verlangen?
wie ist es in Deinem GU Vertrag geregelt bezüglich Baufertigstellung inkl. Umgebungsarbeiten (Termine), Vergabe an Dritte, fällige Zahlungen (ich nehme an, dass Ihr noch nicht alles bezahlt habt) - warten wir die Reaktion des Gärtners ab.
Die SIA 118 habe ich, ansonsten würde ich im schlauen Buch "Der Werkvertrag" von Tercier / Gauch nachlesen.
Irgendwie haben die meinen Brief nicht gelesen. Sie haben ihn an den Gärtner weitergeleitet und sie hoffen dass die GARANTIEarbeiten bald ausgeführt werden aber es sei halt doch zu nass und zu kalt um Rasen anzusähen.
Es muss aber KEIN Rasen angesät werden, das hab ich doch geschrieben, sonder die Böschung hat keine Kante, ist nur ein Dreckhaufen voll Unkraut. Es ist nicht FERTIG gemacht worden.
Im Uebrigen seien nicht SIE zuständig für Garantiearbeiten sondern die jeweiligen Handwerker.
Ja muss ich denn jetzt den Handwerkern hinterhierspringen?
Dafür ist doch der Verkäufer verantwortlich oder irre ich mich da?
für die Garantiearbeiten ist grundsätzlich Dein GU verantwortlich, außer Ihr hättet vertraglich etwas anderes vereinbart. Somit hat er dafür zu sorgen, dass das Bauwerk laut GU Vertrag zum Termin laut GU Vertrag fertig gestellt wird und somit "zur Nutzung bereit ist". Sinngemäß verhält es sich bei den Garantiearbeiten.
Der GU muss Dir aber eindeutig eine Frist mitteilen, in der er die Garantiearbeiten oder Unfertigkeiten behoben haben will.
Ich habe es jeweils wie folgt gehandhabt:
- Schlusszahlung erst nach vollumfänglicher Fertigstellung aller vertraglichen Leistungen, 10% Bankgarantie
- bei Verzögerungen bezüglich Garantie- oder Fertigstellungsarbeiten rund 2-3 eingeschriebene Briefe, mit Aufforderung zur Behebung des Missstandes und Angabe der Termine
- beim dritten rec. Schreiben Hinweis, dass die Arbeiten durch einen Dritten erstellt und dem GU in Rechnung gestellt werden.
Habt Ihr ein Abnahmeprotokoll? Dort müssten im Prinzip sämtliche Mängel und Unfertigkeiten inklusive Behebungsfristen drinn sein.