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Frage an die Schweizer

7Antworten1’767Aufrufevon Biene · 6. Januar 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. Biene273 Beiträge6. Januar 2007
    Hallo

    Habe eben bei Noa auf der HP gesehen, das dort auf dem Grundstück irgendwelche Stangen stehen. Hoffe, ich drücke mich nicht doof aus. Ich glaub es stand Profile in der HP.

    Wozu sind die das, wenn ich als Deutsche mal blöd fragen darf! ***einbischenschämfürmeineunwissenheit***/emoticons/default_sad.png

    Biene

  2. mutz209 Beiträge7. Januar 2007
    Hallo Biene

    Diese komischen Dinger sind wirklich Profile. Sie dienen dazu, allen Interessierten zu zeigen, wie gross das Haus wird und wo es genau stehen wird. Bei uns im Schweizerländli brauchen wir halt für alles eine Genehmigung.

    Das Bauprojekt muss im öffentlichen Anzeiger publiziert werden, und 14 Tage bis zu einem Monat, je nach Kanton, hat fast Jeder die Möglichkeit Einsprache zu machen!

    Liebe Grüsse

    Mutz

  3. raycecile2’603 Beiträge7. Januar 2007
    Damit sich die Nachbarn ein Bild vom Ausmass des Baus machen können, die Profile müssen den Ecken des geplanten Baus entsprechen.

  4. Biene273 Beiträge7. Januar 2007
    Hallo

    Und wenn dann einer ein Problem damit hat darf nicht gebaut werden ???

    Das hab ich ja noch nie gehört, was es nicht alles gibt.

    Da haben wir ja Glück, das es so eine Forschrift hier nicht gibt, sonst hätten die Nachbarn auf alle Fälle Einspruch erhoben, denen ist es nämlich viel zu groß.

    Danke für die Info, war halt neugierig😉

    Biene

  5. booker1’201 Beiträge7. Januar 2007
    Und wenn dann einer ein Problem damit hat darf nicht gebaut werden ???
    Dann kann er Einsprache erheben und die Baukommision prüft ob dieser berechtigt ist. Es kanns ein dass einem Nachbar der zu erwartenden Schattenwurf ein Dorn im Auge ist etc.

    Meist ist es einfach eine Zeitverzögerung, manche Sachen müssen gar vor Gericht ausgetragen werden, bei anderen muss eine Änderung gemacht werden.

    Aber ich denke wenn ein zukünftiger Nachbar schon am Anfang solche Probleme macht, sollte man es sich gut überlegen ob man wirklich da bauen will. Ausser es ist schon relativ alt und und übrigbleibende "Ärgernzeit" bald vorbei.

    Da haben wir ja Glück, das es so eine Forschrift hier nicht gibt, sonst hätten die Nachbarn auf alle Fälle Einspruch erhoben, denen ist es nämlich viel zu groß.
    Aber die Grösse ist ja meist eh schon vom Gesetz vorgegeben, je nach Wohnzone weiss man wie hoch man maximal bauen darf. Es geht wohl eher um subjektive Sachen wie falsche Farbe etc.
  6. nasche3’484 Beiträge7. Januar 2007
    Eine Zeitverzögerung die Geld kostet. Bei uns stehen jetzt auch diese Profile und die Ppuplikation ist in einer Amtszeitung. Dort wird auch af die Profile hingewiesen, dh jeder kann sehen wo das Haus stehen wird und wie gross es dann mal ist.

  7. bauer53 Beiträge7. Januar 2007
    Ich finde die Vorschrift gar nicht so blöd. Wenn die lokalen Baureglemente (Höhen, Gebäudeabstände etc) eingehalten werden, kann mit einer Einsprache nicht viel erreicht werden. Das Problem ist mehr die Zeitverzögerung - vor Gericht geht bei einer klaren Sachlage keiner, da dies mit Kosten für den Einsprecher verbunden ist.

    Einige Kantone haben damit begonnen, missbräuchliche Einsprachen, die nur auf Zeitverzögerung ausgerichtet sind, gar nicht mehr zuzulassen.

  8. Guest7. Januar 2007
    Die Zeitverzögerungen durch irgendwelche unsinnigen Einsprachen sind aber schon extrem mühsam. Vor allem für Unternehmer, wenn dann die Leute wieder vom Vertrag abspringen.