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flächenbündige Dusche

3Antworten2’588Aufrufevon urbafriko · 21. Februar 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. urbafriko2 Beiträge21. Februar 2009
    Anstelle einer Duschwanne möchten wir eine flächenbündige Dusche mit den gleichen Bodenplatten wie der Raum. Laut GU ist das nur mit einem Podest möglich. (wegen Lärmschutzvorschriften)

    Wo finde ich Angaben zu solchen Lärmvorschriften ?

    Gruss urbafriko

  2. Gelöschtes Mitglied 111821. Februar 2009
    Wie bitte? Lärmvorschriften in einem EFH? Kann nicht sein.

    Bei Etagenwohnungen kann das allerdings zutreffen. Jedoch sollte heutzutage der Estrich eine genügende Dicke haben, so dass dies möglich sein sollte.

  3. urbafriko2 Beiträge21. Februar 2009
    Hallo franzmoni,

    kein EFH sondern Attikawohnung

    Gruss

  4. Pfälzer9’908 Beiträge21. Februar 2009
    Hallo urbafriko,

    wie es sich anhöhrt, hat Dein GU leider keine Ahnung von der heutigen Ausführung oder er hatte schlichtweg keine Lust Dir dies anzubieten, ggf. auch weil er dies nicht häufig, in der richtigen Form, ausgeführt hat.

    Es wird heutzutage auch keine bodentiefe, geflieste Duschtasse mehr mit einen Zementestrich hergestellt. Diese Tage sind schon viele Jahre vorbei.

    Die Systemelemente sind aus PU/PUR-Schaum inkl. eingegossenem Ablaufsystem, in verschiedenen Größen, also auch locker bis 1,00*1,40, am Stück zu haben.

    Was Probleme mit Geräuschen verursachen kann, das sind die Abwasserleitungen, aber die hast Du auch bei einer völlig normalen Duschtasse und daher muss er dies sowieso entsprechend der geltenden Schallschutzmaßnahmen ausführen.

    Bei diesen Systemduschtassen hast Du definitiv keine verursachenden Schallprobleme. Im Gegenteil, sie sind absolut schalldämmend in der Ausführung.

    Zur Not, wenn er es nicht versteht, sprich Dich direkt mit dem Sanitärinstallateur ab und lasse dies von ihm direkt, nach vorheriger Vertragsminderung beim GU, ausführen.