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Festsetzung Zins for Verschreibung

2Antworten1’007Aufrufevon Finanzen · 27. Februar 2015letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. Finanzen3 Beiträge27. Februar 2015
    Hallo zusammen

    Ich kaufe in Zürich eine Eigentumswohnung und habe folgendes Problem mit meiner Bank:

    Mitte März ist der Verurkundungstermin für die Unterzeichnung des Kaufvertrages. Nutzen und Schaden/Eigentumsübergang ist beim Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Aktuell sind noch Schuldbriefe vom Verkäufer bei seiner Bank und für meine Finanzierung werden am Termin noch neue Schuldbriefe errichtet.

    Nun möchte ich heute schon meine Zinsen bei meiner Bank fixieren mittels Forward. Darlehensverträge etc. sind bereits unterzeichnet. Jedoch sagt mir meine Bank, dass sie den Zins erst am Tag der Verurkundung festsetzen kann! Ist das das übliche Vorgehen bei einem Kauf in Zürich?

    Hat dazu jemand Erfahrung?

    Danke für Eure Hilfe.

  2. zerolimits55 Beiträge28. Februar 2015
    Normalerweise sollte das schon gehen - wenn die Bank will. Aber in der Regel musst du ja einen Forward-Zuschlag zahlen. Die Frage ist nur- weshalb willst du für einen Monat einen Forward abschliessen? Die Zinsen werden wohl kaum in den nächsten Tagen durch die Decke schiessen...

  3. Strahlemann1 Beiträge28. Februar 2015
    Hallo Newbie

    Wenn du die Zinsen vor Verschreibung festlegst, gehst du folgendes Risiko ein:

    - falls der Kauf doch nicht klappen würde (was ich nicht hoffe) hast du Hypotheken fixiert, welche per sofort zur Auflösung kommen (Vorfälligkeitsentschädigung). Das kann teuer werden. Du zahlst der Bank die volle Marge für die festgelegte Laufzeit.

    Gruss

    Strahlemann