Wir haben vom Verkäufer nur dürftige Grundrisse erhalten, welche 1. nicht exakt dem entsprechen was gebaut wurde (1974) und 2. keinerlei Aufschluss über Strom und Wasserleitungen geben.
Nun habe ich dazu 2 Fragen:
1. Könnte es sein, dass der Verkäufer Veränderungen am Innenbau vorgenommen hat, welche nie genehmigt worden sind und wir somit Gefahr laufen, dass die Abänderungen nach ursprünglichem Grundriss wieder Rückgängig gemacht werden müssen.
2. Verfügen Bau- bzw. Katasterämter über Grundrisse welche man einsehen kann?
Dass die Pläne nicht korrekt sind, muss nichts heissen.... ich habe das schon öfters in der Schweiz erlebt, dass die Pläne oft nur den Stand der Baubewilligung darstellen..aber die Ausführungen später, aus welchen Gründen auch immer, unterschiedlich (im Detail) ausfielen.
Meist wurde allerdings für diese Veränderungen eine korrigierte Planung beim örtlichen Bauamt nachgereicht...die muss ggf. der Bauherr aber nicht erhalten haben... Also, gehe zum Bauamt der Gemeinde, die müssten diese im Archiv haben.
Ob er Verkäufer etwas unerlaubt verändert hat... kann sein, muss aber nicht. Einfach fragen und die Aussagen mit dem Plansatz vergleichen, welcher ggf. bei der Baubehörde vorliegt.
Diese Pläne beinhalten allerdings nur die Gebäudeabmessungen..also den Bauplan... und die Abwasserplanung..also die Kanalleitungen im Haus bis Grundstücksgrenze, oder Übergabe Schächte..(Achtung, die können dann aber trotzdem von der tatsächlichen Trasse abweichen, sofern auch sie nicht nachgeführt wurden). Pläne von Elektroleitungen liegen beim Bauamt (Katasterämter haben solche überhaupt nicht!) allerdings nicht vor, ebenso keine Statikunterlagen.
Vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort.
Wir waren heute auf dem Bauamt. Komischerweise konnten die auf dem Bauamt, selbst im Archiv, keine Dokumente zum besagten Haus finden. Der zuständige Herr meinte, dies wäre etwas seltsam, aber keinesfalls negativ für uns, denn wo nichts vorhanden sei, könne auch nichts passieren. Diese Aussage konnte ich nicht ganz nachvollziehen. Er wird nun mit dem Chef des Bauamts die Sache anschauen und mir Bescheid geben, ob das Haus, wie es steht, in Ordnung ist. Auf meine Bitte, mir eine schriftliche Zusicherung zukommen zu lassen, meinte er, ich müsse keine Bange haben, selbst wenn er mir das Gutheissen nur mündlich mitteilen würde. Ausserdem gehe er davon aus, dass wenn das Haus solange anstandslos gestanden hat (1974), mir als neuer Besitzer, sowieso nichts passieren kann. Soll ich dies so akzeptieren? Schliesslich geht es um viel Geld, sollten wir den Kaufvertrag unterzeichnen.
Ja das kommt dann auch hin und wieder vor...dass da garnichts ist... Ist aber sicher die Ausnahme, gerade bei der kurzen Zeitspanne!
Ich dachte, Du hättest das schon gekauft... ist also noch nicht. Gut, dann ist das immer so eine Sache mit dem Problem, wenn es denn wirklich eines gäbe.
Dass Du dies in Schriftform haben wolltest, ist schon mal gut...das wäre auch immer noch gut, wenn Du es denn, nachdem sich die beiden Herren einig wären, auch erhalten würdest.
Ansonsten, wenn Du für Dich Sicherheit in diesem Punkt haben möchtest, das Schreiben nicht, oder nicht passend zum Entscheidungstermin bekommen würdest, dann lässt sich ein entsprechender Passus ja auch beim Kaufvertrag einarbeiten.
Die Frage ist dann nur, ob der Verkäufer dann abspringt und die Lust an Dir verliert...aber andererseits, wenn es wirklich Probleme gäbe, hättest Du den Ärger und nicht er.
Wobei ich das aber eher so sehen würde, wie der Kollege auf dem Bauamt..... Wenn das Gebäude, mit seiner Fassade nun schon seit dieser langen Zeit so steht, es niemandem aufgefallen wäre, dass hier ggf. etwas nicht ganz stimmt, dann wird dies wohl auch zukünftig keiner merken. Auch dann, wenn die Leute vom Bauamt es nun wüssten...aber dann hätten SIE ja damals schon schauen müssen.. also wäre sie (oder zumindest die Gemeinde und deren früherer Mitarbeiter) dann mit im Boot.
In diesem Sinne, wenn denn sonst alles in Ordnung wäre mit der Bausubstanz (?), oder wenn nicht, man zumindest weiss, was auf einem zukommt, dann würde ich nichts sehen, was gegen den Kauf sprechen würde. Aber das ist natürlich Dein Geld und Deine Entscheidung.
Nochmals lieben Dank für deine Ausführungen. Glücklicherweise hat mir das Bauamt heute mitgeteilt, dass Sie die Bauabnahme von anno dazumal doch noch gefunden hat. /emoticons/default_additional/134.gif
Wer suchet der findet... oder so ähnlich lautet ja die alte Weisheit.. schön, dann sollten sie ja ggf. auch noch alte Pläne haben, die sie Dir nun kopieren könnten. Viel Erfolg.
Das ist eine Mentalitätsfrage. Wenn du in der Schweiz wegen einem fehlenden Dokument aufs Amt gehst, sagen sie, da müsse ein Fehler passiert sein. In Deutschland zweifeln sie an deiner Existenz.
In D wird man immer wieder nach der Geburtsurkunde gefragt. Die Antwort, ich stehe leibhaftig vor Ihnen und habe einen Bauchnabel, bin also zweifelsfrei geboren worden, hilft gar nichts ...
Aha, die meinen das, was bei uns in etwa der Heimatschein ist.