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Energiebezugsfläche

13Antworten3’085Aufrufevon Xenopus · 21. Februar 2016letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. Xenopus36 Beiträge21. Februar 2016
    Guten Morgen

    Wenn in einem Minergie-P-Haus der Keller und die Waschküche innehalb der Gebäudehülle liegen, aber weder beheizt noch gekühlt werden (in jedem Raum ist ein Abluftschacht der KWL, aber keine Zuluft), gehören diese Bereiche dann zur Energiebezugsfläche?

    Vielen Dank für die Antwort.

    Gruss,

    Xenopus

  2. fipsli221 Beiträge21. Februar 2016
    Unbeheizte Räume gelten nicht zur Energiebezugsfläche. Die beheizten Räume mussen aber natürlich zum "kalten" Teil des Hauses dem jeweiligen Minergiestandard entsprechend gedämmt sein. Dies hat der Planer im Minergieantrag zu belegen.

    Was mich bei dir etwas iritiert ist, dass die KWL Abluft auch im kalten Teil vorgesehen ist, eine Zuluft aber nicht. Abgezogene Luft muss von irgendwo immer nachfliessen können. Wenn die Luft aus dem beheizten Teil kommt, wirds schwierig bis unmöglich die geforderten Werte zu erreichen.

    Frag doch mal bei deinem Planer nach. Würde mich interessieren wie er das löst.

  3. 0815?145 Beiträge21. Februar 2016
    Keller und Waschküche sind Nebennutzflächen und gehören nicht zur EBF. Dies gilt auch, wenn die Waschküche beheizt wäre.nn0815?

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  4. Xenopus36 Beiträge21. Februar 2016
    Vielen Dank für die Antworten.

    An fipsli: Wir wohnen schon seit 3 Jahren in diesem Haus, plausible Antworten kriegen wir vom Planer, bzw. der GU nicht. Während der Bauphase wurde von der GU einiges anders bestellt und erstellt. Da wir aber den gleichen Stromverbrauch haben wie im letzten Haus, welches kein Minergie-P-Standart aufwies und grösser war, vermuten wir, dass in den energetischen Berechnungen etwas gemauschelt wurde.

    An der Lüftungsanlage wurde schon einiges geschraubt. Wir haben starke Strömungsgeräusche und im OG ist durch die Lüftungsanlage hörbar, was im UG geschieht. Sehr bizarr aber nach GU alles in Ordnung. Das mit der Abluft in den kalten Räumen beschäftigt uns seit Bezug des Hauses. Im UG befinden sich 2 Zuluft- und 5 Abluftstutzen. Dies sei so notwendig um den Ausgleich zu den oberen Stockwerken zu schaffen?????

  5. isitom2’343 Beiträge21. Februar 2016
    Was sagte denn der vorgeschriebene Blower-Door Test? Alles i.O?

  6. Xenopus36 Beiträge21. Februar 2016
    Der war sogar ausgesprochen gut. Allerdings waren wir nicht anwesend, das Gebläse in der Eingangstür eingebaut, die nicht dicht ist und inzwischen glaube ich der GU gar nichts mehr.

  7. fipsli221 Beiträge21. Februar 2016
    Hast du zu deinem Haus keine vollständige Dokumentation vom GU erhalten?

    Wenn dein Haus zertifiziert ist, dann sind auch die entsprechenden Anträge mit den Berechnungen vorhanden. Wenn du die noch nicht hast musst du dir diese besorgen.  Was dort aufgeführt ist muss auch verbaut sein. Wären wesentliche Bauteile geändert worden muss das gemeldet und allenfalls neu berechnet werden. Der Verantwortliche Handwerker bzw GU muss das bestätigen. Wenn da alles i.O ist gehts an die Fehlersuche. 

  8. isitom2’343 Beiträge21. Februar 2016
    Hast du das Minergie-P Zertifikat erhalten?

    Du solltest zudem auch das Resultat des Blower-Door-Test haben. Da steht ja dann auch drin wer ih durchgeführt hat und wo es allenfalls geklemmt hat.

  9. 0815?145 Beiträge21. Februar 2016
    Was ich noch nicht begriffen habe ist, was hat der gleichgrosse Stromverbrauch mit der EBF zu tun?

    Bist Du sicher das Du die Energieverbräuche richtig zuordnest, wenn Du sie mit dem alten Haus vergleichst?

    Wie wurde vorher das warme Wasser erwärmt und die Raumwärme erzeugt? Wie wird es jetzt gemacht? Man muss den gesamten energiebedarf vergleichen. Die meisten Bauherren und GU haben da etwas mühe.

    0815?

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  10. Xenopus36 Beiträge22. Februar 2016
    Es geht hier rein um den Minergie-P-Standart. Die Grenzwerte müssen eingehalten sein, sonst geht er flöten. Bedeutet: Je kleiner die EBF bei bleibendem Energieaufwand, desto schlechter ist die Energieeffizienz. Die Raumwärme wurde in beiden Fällen gleich erzeugt, Warmwasser auch. Der Unterschied zum alten Haus im herkömmlichen Minergie-Standart ist, dass wir nun eine grössere Wärmepumpe haben. Da sie im Velokeller steht, wurde zusätzlich ein Heizlüfter installiert, damit der Bodenablauf im Winter nicht zugefriert. Nun habe ich mal den Minergieantrag selbst ausgefüllt und dabei entdeckt, dass die EBF von der GU "falsch" erfasst wurde. Gibt man die korrekten Daten ein, erfüllen wir mit den eingebauten Geräten die Anforderung an den Grenzwert nicht. Mit höherer EBF schon.

  11. Xenopus36 Beiträge22. Februar 2016
    Hallo fipsli

    Das ist ja unser grosses Problem. Im Vertrag versprochen und berechnet wurde etwas anderes als nachher verbaut wurde. Angefangen bei den Ausmassen, über die Geräte und Installation. Mit uns besprochen hat man die Änderungen nicht, sondern man hat uns einfach vor vollendete Tatsachen gestellt, Erklärungen sind mehr als dürftig und bei der Zertifizierungsstelle wurden die Änderungen ebenfalls nicht bekannt gegeben. Wir heizen momentan mit einer Wärmepumpe, die für ein Mehrfamilienhaus angebracht wäre!! In einem Minergie-P-Gebäude! Darum meine Anfrage hier zur EBF, denn die GU wird uns, wenn wir zum gefühlten 100'000sten Mal auf den Busch klopfen, bestimmt weismachen, dass die Waschküche und der Keller zur EBF gehören.

  12. fipsli221 Beiträge22. Februar 2016
    Dann hast du ja bis jetzt schon einiges zusammen was nicht stimmt. Wie siehts den jetzt bei der Dokumentation zu deinem Haus aus? Hast du die?

    Ich vermute das da noch andere Fehler sind. Ob diese Fehler nun mit Absicht oder aus Unkenntnis gemacht wurden ist erst mal zweitrangig. 

  13. Xenopus36 Beiträge22. Februar 2016
    Ja, die haben wir etwa ein halbes Jahr nach Einzug auf unser Drängen hin auch bekommen. Die besteht aber lediglich aus den Plänen, dem Blower-Door-Test und Pflegehinweisen. Auf korrekte Berechnungen zum Heizwärmebedarf warten wir noch. Wir werden wohl noch ein Weilchen beschäftigt sein......

  14. fipsli221 Beiträge22. Februar 2016 · bearbeitet
    Damit du in etwa weisst, was du erhalten solltest:

    Der Mineregieantrag inkl. Dokumentation umfasst bei uns 52 A4 Seiten. Darin findet sich alles was auf den Energieverbrauch Einfluss hat. Wärmepumpendaten, Komfortlüftung, Fenster und Wärmedämmung. Alles unterzeichnet vom jeweiligen Verantwortlichen. Sowie darauf basierend die Berechnungen des Ingeneurbüros.

    Aufgrund dieser Angaben erhielten wir die Zusicherung für das Minergielabel. Dort findet sich auch der Satz "Wenn nach Eingang der vorliegenden Zusicherung beim Bauvorhaben energetisch relevante Projektänderungen vorgenommen wurden, sind uns diese Änderungen zusammen mit allen notwendigen Projektunterlagen mitzuteilen."

    Zu guter Letzt folgt dann die Minergie-Baubestätigung. In dieser bestätigen die Bauherrschaft und die ausführenden Firmen, das Objekt gemäss den eingereichten Angaben und Unterlagen ausgeführt zu haben.

    Erst dann gibts die Fördergelder und das entsprechende Zertifikat.

    Viel Erfolg beim weiteren Vorgehen und wäre schön wenn du uns auf dem Laufenden hältst.