Hallo,
ich habe soeben festgestellt, dass es einige Architekten gibt, die, so wie ich das sehe, keinen Eintrag im Handelsregister haben. Sie bieten GU Verträge an, bei denen das ganze Bauvorhaben mit einem Festpreis schlüsselfertig angegeben wird.
Was bedeutet das konkret, dass kein Eintrag im Handelsregister ist? Gehe ich dann mit einer Privatperson einen Vertrag ein? (Auch wenn Architekturbüro drauf steht?)
LG Spatzli
JA
Gemäss der in der Schweiz üblichen Handels- und Gewerbefreiheit muss ein sog. Selbständigerwerbender nicht zwingend im Handelsregister eingetragen sein. Der Unternehmer haftet auch als Einzelunternehmer mit oder ohne Eintragung im HR mit seinem Privatvermögen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Du den GU genau abklärst, Referenzen und einfach nachfragen... Wichtig ist zudem, was steht im Vertrag, im Baubeschrieb, wer sind die Subunternehmer usw. usw. .....!
Gruss
Bauexperte
Ich hab auch ein Geschäft im Bereich Tuning.
Habe jedoch ein HR Auszug, warum?!
Hätte ich keinen Auszug, könnte ich zwar Teile verkaufen, aber bei Waren- Bezug vom Importeur würde ich schnell an Grenzen stossen.
Viele Importeure bez Lieferanten verlangen HR Auszüge und als Händler profitiert man von Händlerrabatten, also mein Verdienst.
Es gibt auch in meinem Berreich immer wieder Firmen die keinen HR Auszug haben und dann über x Firmenen versuchen an % zu kommen.
Wenn keine %, müssen sie einfach einen gewissen Mehrpreis auf Katalogpreis verlangen, was nicht Fair gegenüber Kunde wäre.
Ich weis nicht wie es im Baugewerbe so ist, aber denke ohne HR Auszug, hat die GU oder Architekt weniger Rabatt.
Eine Einzelunternehmung muss ab einem Umsatz von Fr. 100'000.-- zwingend ins Handelsregister eingetragen werden.
Haftung mit Privatvermögen ist aber in jedem Fall gegeben, also mit oder ohne Eintrag.