nein die Wohnung wird erst im Dezember gebaut. Das GU verlangt dass ich 6 Wochen nach Unterschrifft des Bautreuhandvertrags schon 1/3 des Gesamtpreis bezahle, was es meiner Meinung zuviel ist. Was meinen Sie dazu ?
Da läuten bei mir gleich die Alarmglocken. Das ist eher ein unüblicher Zahlungsplan, wo noch kein Gebäude steht sollte der GU seine Leistungen selber finanzieren können. Wenn er das so nicht kann, ja dann hat er ein Problem, denn scheinbar bekommt er von keiner Bank das Geld. Da würde ich von Deiner Seite mich schon ganz genau erkundigen wer der GU ist, seine Referenzen einsehen, Banken fragen usw., und dazu musst Du den Weg finden, dass Dein Risiko abgefedert ist. Gerade letztes Jahr hatte ich im Auftrag meines Kunden mit einem GU zu tun, der hat das Geld genommen und die Unternehmer nicht bezahlt... Ich war wegen der Einsprachen für die Bauhandwerkerpfandrechte fast jede Woche beim Gericht...
Also prüfe alles rund um den GU bevor der Vertrag unterzeichnet wird.