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Dominierendes Grundstück - was ist das?

8Antworten9’957Aufrufevon wonga · 16. Oktober 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. wonga81 Beiträge16. Oktober 2014
    Hallo zusammen. Ich habe da einen Kaufvertrag für ein Bauland. Die Strasse zum Bauland ist eine Privatstrasse mit eigener Parzelle. Auf der anderen Strassenseite hat es auch noch Bauland.

    Nun steht im Vertrag, dass diese dominierende Parzelle zur Hälfte den jeiweilgen Baulandparzellen gehören.

    Den Begriff habe ich schon oft in Verkaufsunterlagen gelesen, aber was dieser Begriff genau heisst ist nirgenwo beschrieben. Hat jemand im Forum eine Definition dafür? Und was heisst den das genau? Vorteil/Nachteil?

    Gruss

  2. Urs Tischhauser1’559 Beiträge16. Oktober 2014
    Liebe Wonga

    Ich habe Deinen Post dreimal gelesen, aber nicht genau begriffen, was genau gemeint und von Dir gesucht ist,

    Du sprichst Du von der Strassenparzelle (Privatstrasse). Du sprichst von zwei Bauparzellen, welche beidseits der Strasse liegen. Ob nun noch weitere Bauparzellen über diese Strassenparzelle erschlossen sind?

    Was aber ist dominierend? Dominierend bedeutet ja beherrschend. Aber, wer beherrscht hier wen, bzw. was beherrscht was?

    Kannst Du genauer zitieren?

    Lieber Gruss, Urs

  3. wonga81 Beiträge17. Oktober 2014
    Hallo Urs

    Es ist eine Sackgasse, welche sich die beiden Parzellen teilen.

    In der Grundstücksbeschreibung unserer Parzelle A steht:

    "Dominierte Grundstücke Parzelle B zu ½" wobei B die Strasse ist

    Unter dem "Beschrieb des dominierten Grundstückes" B (die Strasse) steht unter dem Abschnitt "Eigentum":

    "(Dominierendes Grundstück) A zu 20.05.209 006-1085 Begründung von subj. verd. Miteigentum"

    Und

    "(Dominierendes Grundstück) C zu 20.05.209 006-1085 Begründung von subj. verd. Miteigentum"

    C entspricht der anderen Bauparzelle

    Googelt man nach dem Begriff "dominierendes Grundstück" gibts etliche Verkaufbeschreibungen von Eigentum, wo das so oder ähnlich drin steht.

    Ich hoffe das klärt die Unklarheiten 🙂

  4. tommuller500 Beiträge17. Oktober 2014
    Wenn ich das lese, würde ich sagen, dass die Strasse zu je 1/2 durch die Baulandparzellen "dominiert" also beherrscht werden. Was das für einen rechtlichen Einfluss hat weiss ich nicht. Ich vermute jedoch, dass es um Unterhaltspflichten und allenfalls um Haftungsansprüche handelt.

    Gruss

    Tom

    1× hilfreich
  5. habaUgeot1’199 Beiträge17. Oktober 2014
    Lieber Wonga

    Ehrlich - ich habe keine Ahnung. Aber ich vermute folgendes:

    Ich gehe davon aus, dass es eine rechtliche Absicherung ist: Die Privatstrasse wird zum Miteigentum der beteiligten Parteien. Von einem Grundbuchlichen Miteigentum kann man jederzeit (ausser zur "Unzeit") verlangen, dass das MIteigentum aufgehoben wird. Es ist nicht möglich, auf diese Aufhebung dauerhaft zu verzichten - das Schweizer Recht kennt keine "unendlichen" Verträge. (Verzicht auf Aufhebung von Miteigentum kann für 50 Jahre im GB eingetragen werden.)

    Mit der Aussage, dass die bebauten Grundstücke die Strasse dominieren, also die Nutzung/der Zweck der Strasse den Grundstücken untergeordnet ist, wird festgeschrieben, dass dies ein "dauernder Zweck" ist, welcher einer Aufhebung des Miteigentums entgegensteht.

    --> ZGB Art 650, insbesondere Abs 1.

    Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihren Hausjuristen, Rechtsverdreher oder Fragen bei der Verschreibung den Notar.

    [und ich hatte immer gedacht, der Tommuller sei juristisch bewandert, so von seinen postings her. hätte fast geschrieben, wende Dich an den. Aber... wie ich gerade sehe... hätte das nix gebracht]

    Liebe Grüsse

    Haba

  6. Urs Tischhauser1’559 Beiträge17. Oktober 2014
    Lieber Haba

    Meinen Lieblingswitz kennst Du ja schon, oder? Den mit dem Bauingenieur, dem Psychiater und dem Juristen? Eben.

    Aber nein, ich bin der Meinung, dass Tommuller den Sachverhalt schon richtig wiedergegeben hat. Die Strasse ist beidseitig im Miteigentum. Das bedeutet nebem dem Recht diese zu benutzen natürlich auch die Pflicht diese zu unterhalten und dass man dafür auch haftpflichtig ist. In diesem Fall vermutlich solidarisch, falls der Miteigentümer konkurs wäre. So, wie für sein eigenes Grundstück ja auch. Also in die Gebäudehaftpflichtversicherung einfach nicht vergessen noch die Strasse miteinzuschliessen.

    Schönen Tag, Urs

  7. habaUgeot1’199 Beiträge17. Oktober 2014
    Lieber Urs

    jaja, den habe ich auch schon gehört.

    Aber ... weisst Du warum wir Bauingenieure nicht an Gott glauben? Der Schöpfer des Menschen muss ein Architekt gewesen sein - nur die sind fähig, eine Hauptkanalisation mitten durch das Vergnügungsviertel zu planen.

    Aber ich weiss auch, was mir eine Architekten Kollegin mitgegeben hat: Ich würde ein Denkmal heiraten - Hauptsache ein Sockel aus Beton.

    Aber item.

    Die Grundeigentümer-Haftung sowie die Unterhaltspflicht ergibt sich automatisch aus dem (Mit-)Eigentum, dafür muss nix dominierend sein.

    Grüsse

    Haba

  8. wonga81 Beiträge17. Oktober 2014
    Hallo zusammen und vielen Dank für eure Einschätzung.

    Habe mal den Notar angerufen und der sagt genau das, was ihr geschrieben habt.

    Die beiden Parzellen-Eigentümer sind auch Eigentümer der Strasse (jeweils in unserem Fall je zur Hälfte) und haben somit solidarische Verpflichtungen und Rechte!

    Somit dominieren die Bauparzellen die Strassenparzelle!

    Zumindest haben wir das mal geklärt und für andere Interessierte im Internwt auffindbar.

    Dank euch und dem Forum 🙂

    1× hilfreich
  9. Urs Tischhauser1’559 Beiträge17. Oktober 2014 · bearbeitet
    Lieber Haba

    Jetzt habe ich immer gedacht, dass der Tiefbau für das Erstellen der Kanalisationen zuständig sei? Nun, man lernt immer wieder neues über die Verantwortung..... /emoticons/default_additional/134.gif :134: /emoticons/default_additional/134.gif

    LG, Urs

    PS: Eben, wie tommuller richtig geschrieben hat!