Ich bin schon einige Monate am Mitlesen und heute habe ich mich nun angemeldet da ich eine wichtige Frage habe und über die Suchfunktion nichts gefunden habe.
Wir haben uns für eine Eigentumswohnung entschieden, bzw. die Reservationsgebühr überwiesen. Nun haben wir vom Bauherr den Verkehrswert der Immobilie erhalten - diese wurde kürzlich durch das Gemeindesteueramt erstellt. Zwischen Verkehrswert und Kaufpreis liegt eine Differenz von CHF 114'000.00. Also der Kaufpreis liegt um diesen Betrag höher.
Ich habe jetzt fast ein "Herzchriesi", oder sind solche Differenzen normal? Kennt sich jemand damit aus? Wenn das mein lieber Göttergatte sieht heute Abend möchte ich ihm das gerne erklären. Das Internet ist auch nicht hilfreich.
Der Verkehrswert oder Steuerwert ist häufig / meistens unter dem Markt- oder Kaufwert. Das ist auch gut so, da der Eigenmietwert vom Steuerwert her berechnet wird und so tiefer wird. Die Liegenschaftensteuer (sofern im jeweiligen Kanton erhoben) wird auch vom Steuerwert her berechnet. Wie so oft hat auch hier jeder Kanton seine eigenen Gesetze und Berechnungsmethoden.
Kurz gesagt: Je tiefer der Steuerwert um so besser (im Normalfall)
Sorry Aniroc, möchte dich nicht in deinem Frieden stören, aber der Verkehrswert ist der Wert, den deine Immobilie bei einem Verkauf erzielen sollte/würde . Ist also ein Marktwert, der zum Beispiel auch eine Immobilienschatzung ermitteln würde! Dein Verkäufer hat dem zu folge einen guten Job gemacht... ...für seine Firma... /emoticons/default_rolleyes.gif
Sorry, da muss ich dir widersprechen: Im Kanton SG gibt es den amtlichen Verkehrswert, der dem Steuerwert entspricht. Aniroc schreibt ja im Ausgangsbeitrag: " .... vom Bauherr den Verkehrswert der Immobilie erhalten - diese wurde kürzlich durch das Gemeindesteueramt erstellt."
Regelmässig wird bei Neubauten, welche noch nicht geschätzt sind 80% der Anlagekosten als Steuerwert (SG: amtlicher Verkehrswert) hinzugezogen. Die Anlagekosten hingegen wiederspiegeln normalerweise den Kaufpreis.
Ja, in dem Fall dürfte aniroc ja tatsächlich beruhigt sein.... Obwohl auf der Seite des HEV St. Gallen die Erklärung des Verkehrswert ja erklärt würde.... HEV Stadt St. Gallen: Immolexikon und und wenn ich das so lese, verstehe ich den Verkehrswert auch im Kt. St Gallen wie bei uns im Kt. Bern als geschätzte Höhe des Preises, den diese Immobilie bei einem Verkauf erzielen würde... Also, wer auch immer recht hat, ich staune immer wieder wie klein und dennoch vielfältig unsere Schweiz doch ist... /emoticons/default_smile.png
Wobei es wirklich nicht mein Ziel ist, jemandem den Schlaf zu rauben. Das ganz im Wissen, dass in diesen Berechnungen der emotionale Wert, der jemand in eine Sache (wie es ein Haus eben auch ist) sehen, fühlen und spüren kann, einfach nicht mitberücksichtigt wird... /emoticons/default_rolleyes.gif
Dieser ist dann bei vielen Obiekten doch spürbar und oft sogar viel höher, als der Erlös der unter normalen Umständen, also ohne grosses Herzklopfen erzielt würde...
liebs Grüessli und weiterhin viel Freude in deinem neuen Heim, jomazi
Ja, in dem Fall dürfte aniroc ja tatsächlich beruhigt sein.... Obwohl auf der Seite des HEV St. Gallen die Erklärung des Verkehrswert ja erklärt würde.... HEV Stadt St. Gallen: Immolexikon
Da hast du grundsätzlich Recht. Das Problem ist, dass der Verkehrswert eigentlich dem allgemeinen Verständnis der "möglichen Verkaufswertes" entsprechen sollte, der Begriff Verkehrswert jedoch fälschlich teilweise auch für den amtlichen Wert genommen wird obwohl da der Begriff "Steuerwert" passender, verständlicher und sinnvoller wäre.
Dieses Problem gibt es auch bei Lebensversicherungen, wo es den Steuerwert und den Rückkaufswert gibt. Steuerlich relevant ist aber der Rückkaufswert obwohl man vom anderen Fall ausgehen könnte.
Also, wer auch immer recht hat, ich staune immer wieder wie klein und dennoch vielfältig unsere Schweiz doch ist... /emoticons/default_smile.png
26 Kantone und ein steuerbegrifflicher Dschungel /emoticons/default_biggrin.png
Danke für eure Antworten, wir haben eure Links dazu gelesen. Für uns ist der Verkehrswert auch der Steuerwert, aus dieser Berechnung ergibt sich ja auch der Eigenmietwert. Wäre der Verkehrswert höher geschätzt wäre auch der Eigenmietwert höher. Dieser Eigenmietwert der berechnet wurde entspricht auch ca. dem Wert den ich auf der VZ (Vermögenszentrum) Homepage ausgerechnet habe.
Wir freuen uns jetzt auf unsere Eigentumswohnung die wir ab 01. Februar 2012 beziehen werden. /emoticons/default_ohmy.png