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Die Kaminmündung muss überragen: a) den höchsten Gebäudeteil (z.B. Dachfirst) um mindestens 0,5 m. Gibt es Ausnahmen?

1Antwort831Aufrufevon Sonnenaufgang · 19. Oktober 2016letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. Sonnenaufgang37 Beiträge19. Oktober 2016
    Wenn wir den Kamin 0,5m über Dachfirst führen müssen entsteht ein über 4,5m hoher Kamin im freien.

    Kann die Behörde bei Anlagen, welche nur selten benutzt werden, Erleichterungen gewähren?

    Anhang anzeigen Kamin für Schweedenofen.pdf

  2. Boxsti112 Beiträge20. Oktober 2016
    Nein, die Gemeinde darf keine Ausnahme gewähren.

    Die Grundlagen dazu: http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00644/index.html?lang=de&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCHdX13fGym162dpYbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCVZ,s-.pdf