Die Kaminmündung muss überragen: a) den höchsten Gebäudeteil (z.B. Dachfirst) um mindestens 0,5 m. Gibt es Ausnahmen?
- Sonnenaufgang37 Beiträge19. Oktober 2016Wenn wir den Kamin 0,5m über Dachfirst führen müssen entsteht ein über 4,5m hoher Kamin im freien.
Kann die Behörde bei Anlagen, welche nur selten benutzt werden, Erleichterungen gewähren?
Anhang anzeigen Kamin für Schweedenofen.pdf
- Boxsti112 Beiträge20. Oktober 2016Nein, die Gemeinde darf keine Ausnahme gewähren.
Die Grundlagen dazu: http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00644/index.html?lang=de&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCHdX13fGym162dpYbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCVZ,s-.pdf