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Definition "Erschlossen"

3Antworten6’871Aufrufevon Zottel · 16. Mai 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. Zottel77 Beiträge16. Mai 2007
    Wir haben unser Grundstück erschlossen gekauft, im Grundbuch steht allerdings "Wiese" weil es die letzte Parzelle der ehemaligen Landwirtschaftszone war. Es steht also nirgends drin.

    Nun ist es so, dass der Ingenieur für diese Gemeinde eine ziemliche Pfeife war und die eingezeichneten Werkleitungen waren entweder gar nicht oder an einem ganz anderen Ort zu finden. So hat der Bagger vergeblich 10m breit und 2.5m tief nach dem Wasseranschluss gesucht. Einen Kanalisationsanschluss gibt es nicht auf unserem Gelände.

    Das EW war an einer anderen Ecke als eingezeichnet gefunden worden.

    Alle anderen Häsuer an der Strasse hatten vor 10 Jahren dasselbe Problem mit der Leitungssuche, allerdings war bei ihnen das Land erschlossen.

    Die Gemeinde will nun an unserer Grundstücksgrenze eine Schmutzwasserleitung erstellen. Die Entschädigung dafür ist lächerlich (ca.8Fr. / m) , wir "müssen" aber nur die Hälfte an die Anschlusskosten der Kanalisation in die Strasse zahlen. (was natürlich viel teurer ist)

    Das Wasser muss auch in der Strasse gesucht werden. Neben den Baggerkosten, kommen nun auch noch das Erschliessen in die Strasse auf uns zu. Unser Budget ist erschöpft.

    Ich bin der Meinung "erschlossen gekauft" muss auch erschlossen sein.

    Ist das nicht Gemeindesache? Wir haben in einem Brief die Erschliessung gefordert und würden dafür auf die marginale Entschädigung für die geplante Leitung verzichten. Was meint ihr dazu?

  2. Mike480 Beiträge16. Mai 2007
    Ich denke Du vermischst da zwei Sachen. "Erschlossen" gekauft bezieht sich auf deine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Verkäufer (Ich gehe mal davon aus, dass es nicht die Gemeinde ist). Also musst Du Dich mit diesem Problem mit dem Verkäufer auseinandersetzen und ich sehe da auch sehr gute Chancen dass die Kosten z.L. des Verkäufers gehen.

    Die andere Geschichte ist die Erschliessung selber. Die Gemeinde ist verpflichtet diese unter gewissen Umständen zu erstellen und die Kosten werden an die "Vorteilsnehmer" verteilt. Somit wird sich die Gemeinde an Euch halten (müssen). Wenn dem nicht so wäre müsste ja schlussendlich die Erschliessung gänzlich mit Steuergeldern bezahlt werden, was wohl auch nicht Sinn der Sache sein kann.

    Anders sähe es natürlich aus, wenn die Gemeinde die Verkäuferin war.

  3. Mike480 Beiträge16. Mai 2007
    Was ich noch nachliefern wollte. Die Definition von "erschlossen" laut Solothurnischem Baugesetz:

    Land ist erschlossen, wenn hinreichende Zu- und Wegfahrten vorhanden sind, die Wasser-, Energie- und Abwasserleitung bis zum Grundstück oder in dessen unmittelbare Umgebung herangeführt sind und der Anschluss zulässig und ohne besonderen Aufwand möglich ist.

    Dies noch als Ergänzung.

  4. raycecile2’603 Beiträge16. Mai 2007
    Unmittelbare Umgebung ist nett (un-)definiert, wir mussten ca. 30m unsere Parzelle runter und dann nochmals 20m zum Schacht. Da man gemäss heutigem Gewässergesetz Schmutz- und Sauberwasser trennen muss, mussten wir 2 Leitungen bis unten und dann in den einen Schacht machen da die Gemeinden die Trennung selbst noch nicht realisiert haben...