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Deckenisolation im Untergeschoss notwendig?

8Antworten5’052Aufrufevon Gast · 26. Februar 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. chris 6526. Februar 2012
    Hallo zusammen

    Im Untergeschoss haben wir einen unbeheizten Technik- sowie Kellerraum, dessen Aussenwände nicht isoliert sind und grösstenteils - da Hanglage - im Erdreich liegen.

    Die Innenwände hingegen sind zum beheizten Gästezimmer und Treppenaufgang isoliert.

    Müssen die ungeheizten Räume im Untergeschoss auch eine Deckenisolation aufweisen, obwohl die darüberliegende Bodenheizung des Erdgeschosses mit einer Bodenisolation versehen ist? Oder wäre dies irgendwie "doppelt gemoppelt"?

    Auf dem Hausplan ist eine Deckenisolation eingezeichnet. Nun hat man aber die Betondecke bereits gestrichen und die Installationen der Wärmepumpe, Boiler etc. erstellt - auch an der Decke...

    Wie sieht dies bei Euch aus?

    Freundliche Grüsse

  2. Pfälzer9’908 Beiträge27. Februar 2012
    Auf dem Hausplan ist eine Deckenisolation eingezeichnet. Nun hat man aber die Betondecke bereits gestrichen und die Installationen der Wärmepumpe, Boiler etc. erstellt - auch an der Decke...
    Hallo chris 65

    Wenn sie da so schön gezeichnet wurde, was durchaus normal und korrekt ist, dann müsste sie natürlich auch vorhanden sein. Ist doch eigentlich logisch, oder?

    Dass da irgendwer ohne vorhandene Deckendämmung weiter gearbeitet hat, das wäre dann ein anderes Problem... wenn er davon laut Plan wusste, dann auch eher "sein" Problem.. bzw. das des Bauleiters. Er ist ja letztlich dafür verantwortlich, dass das Haus exakt nach Planung und Berechnung ausgeführt wird.

    Also... da würde ich den betroffenen Herren oder Damen, eine entsprechende Mängelrüge oder Abmahung zukommen lassen. Die Dämmung muss her.

  3. chris 6527. Februar 2012
    Hallo Pfälzer

    Danke für Deine Antwort. Ich werde sicher eine Mängelrüge deponieren.

    Trotzdem würde es mich noch interessieren, ob eine Deckenisolation kalter Kellerräume unverzichtbar ist, oder ob ich eine Wertminderung verlangen soll und das Geld anderweitig besser investieren könnte.

    Viele Grüsse

  4. Fred752 Beiträge27. Februar 2012
    Mit der Baueingabe hast Du einen Wärmedämmnachweis eingereicht. Wenn darin die Kellerdecke gedämmt ist, bekommst Du, wenn das in der Ausführung nicht so gemacht wird, spätestens bei der Bauabnahme Probleme.

    Gruss, Fred

  5. Pfälzer9’908 Beiträge27. Februar 2012
    Trotzdem würde es mich noch interessieren, ob eine Deckenisolation kalter Kellerräume unverzichtbar ist, oder ob ich eine Wertminderung verlangen soll

    Viele Grüsse
    Hallo chris 65

    Ja...ist sie!

    Einen Grund hat Fred schon erwähnt. Dazu reihen sich noch einige andere hinzu.

    Was ich hier natürlich nicht weiss, ob es ggf. während der Planungszeit, hier speziell Werkplanung, zu Änderungen kam. Man kann natürlich auch die erforderliche Wärmedämmung über die Decke, unter den Estrich/FBH packen. Da hat es dann allerdings einige andere Dinge welche zu beachten wären, damit hier eine Wärmbrückenfreie Konstrukion erfolgen würde.

    Diese Dämmung hat dann aber natürlich nichts mit der dünnen PS oder EPS-Platte des Heizungssytems zu tun.

    Schaue mal nach, was Du darüber in den Unterlagen findest.

  6. chris 6527. Februar 2012
    @Fred & Pfälzer

    Ich habe gerade in meinem Hausordner unter "Energienachweis" nachgeschaut: Dort ist die besagte Kellerdecke tatsächlich unter "Unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich" aufgeführt und bei "Stärke cm" mit "8 + 7,5" verzeichnet.

    Ich nehme an dies bedeutet, dass diese Decke im Keller mit 7,5 cm und erdgeschossseitig mit 8 cm isoliert sein muss.

    Ich danke Euch für Eure Hilfe!

    Liebe Grüsse

    Chris 65

  7. Pfälzer9’908 Beiträge27. Februar 2012
    Jaja...das wäre zur Not denkbar... aber dann würde natürlich immer noch die Schicht im Keller fehlen...was einen heftigen Mangel darstellen würde... Das ist dann nicht hinnehmbar.

  8. chris 655. März 2012
    Guten Abend

    Ich habe heute mit dem Bauleiter gesprochen. Er hat mir mitgeteilt, dass die Isolation des Bodens im OG, überhalb der ungeheizten Räumen, mit höherwertigem Isolationsmaterial ausgeführt wurde und so auf die Wärmedämmung im Keller verzichtet werden konnte (mit zusätzliche Alufolie o.ä.).

    Freundliche Grüsse

    Chris 65

  9. Pfälzer9’908 Beiträge6. März 2012
    dass die Isolation des Bodens im OG, überhalb der ungeheizten Räumen, mit höherwertigem Isolationsmaterial ausgeführt wurde und so auf die Wärmedämmung im Keller verzichtet werden konnte (mit zusätzliche Alufolie o.ä.).

    Chris 65
    Hallo Chris65

    Das kann, oder könnte natürlich möglich sein, allerdings wäre dies nicht nur zu erklären...sondern es muss nachgewiesen werden, dass dieses Material "nun genau die gleiche Dämmung" (U-Wert) ergibt! Nur dann kannst Du beruhigt sein.

    Wenn dem so wäre, wirst Du bei dieser Version dann leider immer noch Wärmebrücken bekommen, bzw. diese nun nicht vermeiden können. Das ist im Detail dann doch schade, gerade wenn man nun die Gelegenheit hätte diese zu vermeiden/oder zu minimieren.

    Auf alle Fälle lasse Dir den Nachweis für die nun ausgeführte Dämmung vorlegen.