Dauerparkieren
- jeanR18 Beiträge28. März 2011Hoi
Wer kann mir weitere Informationen über nächtliches "Dauer"parkieren geben?
Leider finde ich in den Verordnungen hierzu nur äusserst schwammige Aussagen.
1. Beispielsweise wird nirgends genau definiert wan Dauerparkieren überhaupt anfängt!?
Da es nicht definiert ist ist es ja anssichtssache bzw Willkür.
Für den einen ist 50 mal parkieren Dauerparkieren und für den anderen 300 Tage im Jahr.
Gibts hierzu den tatsächlich nirgends eine feste Regelung?
2. Für welche Flächen gilt dies überhaupt? Für blau markierte Flächen, für weiss markierte Flächen oder gar für jegliche Fläche?
3. Hat eigentlich noch keiner gegen die Praxis der Beweisumkehr geklagt?
Die machen es sich da ja ziemlich einfach. Also nicht sie müssen einem beweisen das man "Ihren" (eigentlich ist es ja meiner ich zahl ja bereits Steuern und Strassenabgaben) Parkplatz benutzt sondern Ich muss beweisen das ich es nicht tue🙂.
Das gibt es ja sonst auch nirgends.
Ebensogut könnte ich ja der ganzen Schweiz eine Rechnung über 500 Fr schicken und sagen - beweisen Sie mir das Sie mir nicht 500Fr schulden ansonsten tuen Sie dies. /emoticons/default_smile.png
Will sagen normal ist die Beweislast ja andersrum - der der was haben will muss Beweisen das er anspruch darauf hat und nicht pauschal alle müssen beweisen das er keinen hat.
Gruss
- Automation2’255 Beiträge28. März 2011Wieso bei den blauen Flächen ist es klar beschrieben. Nach Ablauf der Zeit muss das Auto aus dem Parkplatz bewegt werden. Ebenso gibt es dazu auch eine Definition was "Vom Parkplatz bewegen" heisst.
Bei den weissen Flächen ist es je nach ob Parkplatzbewirtschaftung oder nicht.
Am Strassenrand abstellen, je nach Gemeinde, ob da noch "Laternen-Parkplatz-Gebühren" anfallen.
Bei Besucherparkplätzen die Definition der gemeinsamen Regelung.
Also wo liegt das Problem?
- jeanR18 Beiträge28. März 2011 · bearbeitetDas Problem liegt wiegesagt daran das es in manchen Gemeinden die Regelung gibt das "Dauerparkierer" eine Montaliche Gebühr von 30 Fr. zahlen müssen (Immerhin knapp 400 Fr im Jahr für einen Aussenparkplatz der einem nichtmal zusteht).
Jedoch ist mir wie gesagt bislang noch keine definition untergekommen was Dauerparkieren denn letztlich ist. Du musst nichts bezahlen wenn du da 1,2, 3 mal parkierst.
Aber wenn du da immer stehst musst du zahlen.
"Dauer".
Aber wie gesagt, was ist "Dauer".
Wo fängt dauer an?
Aber ich schätze mal anhand deiner Antwort das du diese Sache garnicht kennst /emoticons/default_smile.png
Von daher kannst du mir da wohl auch nicht weiter helfen.
Hier hast du mal die Verordnung dazu die die meisten Gemeinden verwenden.
http://www.langnauamalbis.ch/dl.php/de/20040102100717/Dauerparkieren.pdf
Viel erfährst du da aber nicht.
Es ist weder genau definiert welche Flächen jetzt eigentlich betroffen sind.
Noch ist ersichtlich was ich unter "Dauer" verstehen darf.
Dauerparkieren ist ja wie gesagt eine sehr subjektive Angelegeheit.
Für den einen mag der Tatbestand des Dauerparkierens bereits erfüllt sein wenn du da 14 Tage stehst (also zb Besucher) und der andere wird meinen das "Dauerparkieren" nur Leute betrifft die da 300 Tage im Jahr stehen (also nahezu immer bzw grundsätzlich).
Und wenn es keine Definition gibt haben sogar beide Recht. Bzw es wäre Willkür dann etwas als Dauer zu bezeichnen (ausser es ist tatsächlich JEDEN Tag).
Wie will sich den der brave Bürger an etwas halten wenn er nicht weiss an was?
Soll man dan einfach aus Angst immer gleich eine Jahresgebühr überweisen wenn man mal eine Woche Besuch von Tante Frieda hat weil man eben nicht weiss ob der Mann vom Amt das jetzt als Dauerparkieren auslegt /emoticons/default_smile.png
Zumal das ja auch nur einer der Schwachpunkte ist.
Ein weitere ist das man nicht weiss welche Flächen genau gemeint sind.
Noch ein weiterer ist das man für etwas zahlen soll das einem eig. schonmal durch Steuern und Strassenabgaben berechnet wurde.
Noch ein weiterer ist das es ganz schön teuer ist wenn du bedenkst das es erstens schon von dir bezahlt wurde, es sich um einen Aussenparkplatz handelt und was noch das heftigste dabei ist.
Du ja keinerlei Anspruch darauf hast.
Es ist ja trotz der Bezahlung nicht dein Parkplatz sondern wenn du Pech hast findest du den halben Monat keinen und zahlst trotzdem!!
Und last but not least finde ich es auch nicht sehr erquickend wenn ich bedenke das da Nachts einer Rumgeistert und schaut welches Auto vor welchem Haus steht.
Das hat mir nen bissel einen Stasi tough.
Und dann wäre da noch das nicht zu verachtende Prinzip der Beweisumkehr!
Also nicht Sie müssen beweisen das du da überhaupt parkierst sondern es gilt das Prinzip Schuldig bis das Gegenteil bewiesen ist /emoticons/default_smile.png
Du hast garnichts getan und wirst pauschal verdächtigt.
Bzw musst beweisen das du NICHT dort parkst und dies GRUNDSÄTZLICH.
Alleine wegen des letzten Punktes sehe ich das rechtlich schon auf sehr wackligen Beinen.
Wo anders gibts das nicht.
Sonst gilt der Altbekannte Spruch "UNschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist".
- zimmerberg45 Beiträge28. März 2011Anstelle einen so langen Text zu schreiben hättest du bei der Gemeinde Nachfragen sollen. Wenn du Anwohner oder Wochenaufenthalter bist, musst du die Gebühr bezahlen. An einigen Orten muss man auch tagsüber bezahlen wenn man vor dem Arbeitsplatz auf öffentlichen Grund parkierst.
Wenn die Gemeinde dir einen Parkplatz freihalten soll müssten sie allem Parkplätze nummerieren und könnten sie nur an eine Person vermieten. Durch die Regelung hast du zwar keinen garantierten Parkplatz aber dafür auch tiefere Gebühren. Mit einem Bahnbillett habe ich auch kein Anrecht auf einen Sitzplatz und auch die Bahn wurde schon durch Steuern mitbezahlt.
There ain't no such thing as a free lunch.
- emil172’299 Beiträge28. März 2011Im zitierten Parkreglement steht doch alles in verständlichem Deutsch drin.
Kurz, wer ein Auto hat und keinen Privatparkplatz nachweisen kann, der bezahlt eine Gebühr, um seinen Wagen auf öffentlichem Grund abstellen zu dürfen. Denn er benutzt ja nicht seinen Privatgrund oder einen gemieteten Abstellplatz eines Dritten. Die Gebühr bezahlt er nur einmal, und zwar in der Wohngemeinde. Befreiung wegen nachweislicher Abwesenheit samt Auto gibts nicht, dafür darf man dann auch mal besuchshalber in eine anderen Gemeinde nachts stehenbleiben.
Wer die Gebühr bezahlt hat, der darf auf der Allmende parkieren. Einen freien Platz suchen muss er sich schon selbst. Das Recht, seinen Wagen auf öffentlichem Grund abstellen zu dürfen, ist nicht das gleiche wie das Recht, eine bestimmte Fläche zum alleinigen Gebrauch zur Verfügung zu haben.
Ich bezahle hier eine Pauschaltaxe für die Abwasserbehandlung, weil ich das Wasser von einer Privatquelle habe, und nicht über eine private Kläranlage verfüge. Zum Sch .... verpflichtet bin ich dadurch nicht, aber ich darf, sooft ich will, wenn das Örtchen frei ist.
Mit Schuld hat das ganze NICHTS zu tun. "Schuldig" ist ein Begriff aus dem Strafrecht.
Abhilfe ist einfach: Schick der Gemeinde einen Nachweis, dass Du einen Parkplatz in Deiner Wohngemeinde hast, der sich nicht auf öffentlichem Grund befindet, und dass Du den jederzeit benutzen kannst.
- enrico225 Beiträge17. Juli 2011
Und last but not least finde ich es auch nicht sehr erquickend wenn ich bedenke das da Nachts einer Rumgeistert und schaut welches Auto vor welchem Haus steht.
Na ja man könnte sich auch beruhigt und geschützt fühlen, wenn man weiss, dass jemand durchs Quartier fährt und schaut dass alles seine Richtigkeit hat. Wer aber ein schlechtes Gewissen hat der wird sich fürchten vorm schwarzen Mann.
Das hat mir nen bissel einen Stasi tough.
".
- Andrea_Milenio3 Beiträge18. November 2013Der Begriff "dauerhaft" beschreibt einfach einen langen Zeitraum, daher liegt es wohl im Ermessen von Richtern, ab wann man "dauerparkiert".
Na ja man könnte sich auch beruhigt und geschützt fühlen, wenn man weiss, dass jemand durchs Quartier fährt und schaut dass alles seine Richtigkeit hat. Wer aber ein schlechtes Gewissen hat der wird sich fürchten vorm schwarzen Mann.
Na ja man könnte sich auch beruhigt und geschützt fühlen, wenn man weiss, dass jemand durchs Quartier fährt und schaut dass alles seine Richtigkeit hat. Wer aber ein schlechtes Gewissen hat der wird sich fürchten vorm schwarzen Mann.
Da stimm ich zu. /emoticons/default_smile.png