SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Budget für Umgebungsarbeiten gestrichen

3Antworten1’745Aufrufevon confidential · 25. Februar 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. confidential2 Beiträge25. Februar 2007
    Hallo

    vor kurzem wurden wir auf der Baustelle vom Gärtner informiert dass von unserem Umgebungsarbeiten-Budget (12'000.-) nichts mehr vorhanden sei (es gibt nur noch einen Rasen sonst nix). Das ganze Budget wurde aufgebraucht weil sich der Architekt bei anderen Arbeiten verschätzt hat. D.h. wir haben jetzt in unserer Überbauung eine teure Tessiner Stützmauer erhalten die nicht geplant war, damit der Hang nicht "runterkommt". Dafür wurde das ganze Budget aller Käufer verbraucht. Dazu hat uns aber niemand gefragt, bzw. uns informiert vorab.

    Weiss jemand wie die rechtliche Lage ist? Dürfen die das einfach ohne unsere Einwilligung machen?

    Vielen dank für Eure Hilfe

  2. matrix800825. Februar 2007
    Hallo

    Überprüfe mal den Vertrag. Gemäss SIA kann der Architekt Änderungen vornehmen, aussser man hat eine Klausel eingebaut, dass er solche vorab melden muss und von allen Parteien bewilligt werden. Wir haben ein solche in den Vertrag eingebaut, andernfalls hat er das Recht solche Änderungen vorzunehmen, wenn diese für die Bauausführung notwendig sind. Weiter dürfen solche Änderungen zu keinen Mehrkosten führen.

  3. Kurt Wagner468 Beiträge26. Februar 2007
    sehr seltsam das ganze. Wie mein Vorredner schon sagte, würde ich mal im Vertrag nachschauen was zum Thema Projektänderungen etc. geschrieben wurde.

    Aber eventuell ist der Gärtner auch gar nicht korrekt informiert?!? Würde zuerst mal das Gespräch mit dem Architekten suchen...

  4. Till145 Beiträge1. März 2007
    Hallo

    Grundlage ist nicht immer der Vertrag alleinig, im Falle einer gerichtlichen Beurteilung ist ebenso das Angebot von Bedeutung. Hast du damals einen Baubeschrieb mit einem Budget zu den Werkausführungen erhalten, ist dies genauso bindend, wie die schlussendliche Ausführung selbst. Der GU oder allenfalls Verkäufer kann sich nicht auf einen Fehler in der Kalkulation berufen, hier sei noch was dazu gekommen, weshalb da kein Geld mehr da sei. GU und Architekten spielen da jeweils so ihre Macht aus, rechtlich ist vieles aber oft nicht haltbar.

    Gruss

    Till