dein System wird schwimmend verlegt, dass heisst nicht fest mit den Aussenwänden verbunden (1cm Anstand) und durch eine Trittschalldämmung von der Konstruktionsschicht über der Balkenlage abgehoben.
Diese Pufferzonen haben bisher immer gereicht, wenn nicht zu nasses oder zu trockenes Holz für den Holzbau verwendet wird (was ich in der Praxis aber noch nie gehört habe).
tja schon. bewilligt ist holzheizung normal, von bodenheizung ist nicht die rede gewesen. sehe jetzt aber keine unterschied ob ich mit heizköper in boden oder an der wand die wohnung mit holz wärme. frage war nur welche heizenergie (?), feuer-, lärm- und wärmeschutz.
also elektro kommt eh nicht in frage als heizenergie (würde logo nicht bewilligt und ist auch kein thema. müsste ich hier ev. noch schreiben.
oder gibt es da noch eine frage ob bodenheizumg oder nicht? hab ich ev überlesen, da ichs damals nicht wollte.
Bei der Frage ging es mehr um die grundlegende Bewilligung... Du schaffst ja neuen Wohnraum wo vorher keiner war.... also muss das ganze via Bauantrag laufen.. aber das hast Du ja scheinbar gemacht, womit das dann auch kein Problem mehr geben würde.