Wären Bodenabläufe mit 18mm zulässig, hätten die namhaften Hersteller diese im Sortiment, haben sie aber nicht, Bodenabläufe ab DN 50 hingegen schon, und diese sind, meines Wissens, durchaus gängige 0815-Produkte für Balkone und Loggien, d.h. regelkonform bzw. zulässig.
Der Minimaldurchmesser für Dachwasserabläufe ist 80mm. Ist zu finden in der SIA 271.
0815?
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Bist du sicher? Eine Loggia ist nicht das Gleiche wie eine exponierte Dachfläche. Möglicherweise stimmt diese Aussage in Bezug auf Dachwasserabläufe (wobei dann das Entwässerungssystem "Pluvia" schon mal durchfallen würde...?) vielleicht aber auch nur für die Dimensionierung der Fallrohre...?
Was ich nicht auswendig wusste, ist dass bei überdeckten Bakonen ein Innendurchmesser von 60mm vertretbar ist. Aber die SIA ist nur eine Norm. Wenn der Planer 1.8cm für vertretbar hällt, dann soll er dafür gerade stehen. Terrasen sind selten gemäss der Normen geplant, aus diesem Grund gibt es auch sehr viele Schäden.
wie isitom schon geschrieben hatte.... stelle doch mal Bilder oder Zeichnungen der Loggia ein.
Hat die Loggia eine massive Brüstung als Abschluss? Oder gibt es dort Notüberläufe...oder hast Du ein offenes Geländer?? Wie hoch ist die Schwelle der Terrassentüre?? Hat es davor ggf. eine Rinne??
Du sprichst über die Wohnung, die Du ggf. 2014/2015 bezogen haben wolltest?