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Bezugstermin und Miete

2Antworten1’827Aufrufevon Reduts · 5. Januar 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Reduts1 Beiträge5. Januar 2011
    Hallo zusammen,

    möglicherweise ist meine Frage hier im falschen Forum, aber ich wusste nicht, wo ich sie sonst hätte hinstellen sollen:

    Ich beziehe am 1. Februar eine Wohnung. Mein Mietvertrag ist auf dieses Datum ausgestellt. Die Wohnungsübernahme findet jedoch bereits am 18. Januar statt. Könnte mir jemand sagen, ob einem dann normalerweise die Miete bis zum 1. Februar "geschenkt" wird? Ist das so üblich?

    Vielen Dank!

  2. Niggi13420 Beiträge5. Januar 2011
    Hallo Reduts

    Bei uns war es bis jetzt jeweils so, dass uns daraus keine zus. Kosten entstanden sind. Wenn Du es aber genau wissen willst, dann frage einfach beim Vermieter nach, ob Dir daraus Kosten entstehen, so gibt es sicherlich kein Missverständnis.

  3. florian11 Beiträge5. Januar 2011
    Hoi Reduts

    Letztes Mal war es bei uns so, dass zwischen dem Termin der Wohnungsübernahme und unserem Einzug noch diverse Handwerker in der Wohnung waren. Je nach Aufwand (z.B. Parkett schleifen) kannst du ev. nicht davon ausgehen, am Tag nach der Übergabe einzuziehen.

    Ich weiss nicht, ob dieses Vorgehen Usus ist, aber ich fand's noch praktisch. Wir konnten so am Tag der Übergabe mit entscheiden, welche Arbeiten gemacht werden sollen.

    LG, Florian