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bewiligung um heubühne umzubauen in wohnteil

0Antworten3’185Aufrufevon rita79 · 19. Januar 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. rita791 Beiträge19. Januar 2012
    hallo zusammen,

    ich bin gerade neu hier und habe eine frage:

    wir wohnen in einem bauernhaus. der stall sowie die heubühne

    sind verpachtet an einen verwandten. in einem hausheft habe ich

    einen hammer-beitrag gesehen, indem eine heubühne zur hälfte

    mit wohnräumen ausgebaut wurde und die andere hälfte als über-

    dachte terrasse genutzt wurde. zur lichtbeschaffung wurde an der

    front der heubühne eine riiiesige schiebetür gemacht.

    weiss jemand, ob ein wohnungsbau in der heubühne im kanton

    bern irgendwie realisiert werden kann, oder habe ich keine chance?

    liebe grüsse

    rita79