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Bestätigung zweckgebundene Verwendung der Hypothek

5Antworten3’219Aufrufevon Dabadee · 14. März 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Dabadee605 Beiträge14. März 2008
    Wir möchten die Hypothek gerne über eine Versicherung abschliessen. Dies geht jedoch nur mit einer Bestätigung der Bank des GU, dass die Gelder zweckgebunden, dh. für unsere Baustelle bzw. unser Haus, verwendet werden. So viel ich weiss, wird eine solche Bestätigung auch oft von Pensionskassen verlangt, wenn Säule 2 Gelder im Spiel sind.

    Wir sind auch mit der Bank des GU betreffend der Hypothek in Verhandlungen. Verständlicherweise möchte sie, dass wir die Hypothek bei ihnen abschliessen.

    Das Angebot der Versicherung ist für uns deutlich attraktiver. Kann sich die Bank des GU nun querstellen und die Bestätigung der zweckgebunden Verwendung der Gelder verweigern? Kann die Bank ihre Aufwendungen uns oder dem GU in Rechnung stellen? Wie hoch dürften diese Kosten maximal etwa sein?

    Hat jemand von euch Erfahrungen damit?

    Danke für jeden Hinweis oder Tip, wie wir uns am besten Verhalten sollen.

  2. Kurt Wagner468 Beiträge17. März 2008
    Meiner Ansicht nach können die sich nicht querstellen. Dein Anliegen ist legitim und du erwartest ja nichts ungesetzliches, sondern so eine Bestätigung steht Dir zu.

    Natürlich können sie für diese "Dienstleistung" was verlangen. Aber ich denke, dass sollten max. CHF 100.00 sein (so ein Bestätigungsschreiben hat man ja in max. 30 Minuten aufgesetzt).

    Würde also nochmals mit der Bank reden und Ihnen die Lage schildern - und wenn sie sich weiter querstellt würde ich mir ernsthaft überlegen, mit der GU/Bank weiterzuarbeiten (wenn das den eine Option wäre).

  3. Dabadee605 Beiträge6. April 2008
    Danke für deine Antwort.

    Es ging mir dabei nicht um die Kosten der Erstellung der Bestätigung, sondern um die Aufwendungen der Bank um die Zahlungen an die Handwerker zu tätigen bzw. zu überwachen.

    Inzwischen hat sich dies jedoch geregelt und die Bank des GU hat die Bestätigung (kostenlos) erstellt. Somit konnte ich die Hypothek bei der Versicherung beantragen.

  4. GlenMhor49 Beiträge7. April 2008
    Hallo Dabadee

    Super wie es bei Dir gelaufen ist. Wir haben das Problem auch, nur möchte der GU resp. Bank 3'000 CHF !!!! dafür haben...Kostenkontrolle koste halt soviel... .

    Sind für Tipps froh, wie ihr das hingekriegt habt.

    Gruss, GlenMhor

  5. Dabadee605 Beiträge7. April 2008
    Hallo GlenMhor

    Ich denke wir hatten einfach Glück oder unser GU hat sich stark für die Bestätigung eingesetzt (ich vermute er hat ein gutes Verhältnis zu seiner Hausbank).

    Einen Tipp kann ich dir leider nicht geben. Ausser vielleicht den, dass du versuchen kannst, dass der GU dich und deine Interessen bei der Bank unterstützt (schliesslich bist du ja hauptsächlich sein Kunde). Vielleicht lässt sich ja noch was machen (zumindest eine Reduktion des Preises?).

    Viel Glück und Erfolg!

    Gruss Dabadee

  6. GlenMhor49 Beiträge7. April 2008
    Hallo Dabadee

    Besten Dank für Deine Antwort, Gruss GlenMhor