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Baubewilligung für Whirlpool?

35Antworten32’182Aufrufevon stoff · 28. Mai 2007letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. habana141 Beiträge13. Juni 2007
    Nein, das ist erlaubt. Genauso wie z. B. Bohren in der Wohnung im MFH... Aber über Mittag gibt es auch noch eine Ruhezeit, ich glaube zwischen 12h und 14h..
    Das variiert je nach Gemeinde /emoticons/default_wink.png

    Ich darf zwar Bohren, aber Rasenmähen nach 19 h nicht mehr, es gibts bei uns extra Gartenarbeitszeiten.....

  2. Mike480 Beiträge13. Juni 2007
    Wie habana sagt gibt es keine allgemein verbindlichen Regelungen, zumindest für die Mittagsruhe. Das kann jede Gemeinde individuell mit einem Reglement festlegen.

  3. Guest13. Juni 2007
    An Lärm kann man sich ja auch gewöhnen. Meine Eltern haben einen Swimmingpool, ich habe mein Zimmer am nächsten dran gehabt , also gleich unter meinem Fenster. Unsere Pumpe lief auch spät Abends, ich konnte trotzdem immer schlafen. Das Geräusch einer solchen Pumpe ist ja gleichmässig, im Gegenteil war noch fast beruhigend.

    Aber ist ja wie mit dem Fluglärm...

  4. mbaum583 Beiträge13. Juni 2007
    Naja...wenn mein lärmender Nachbar mir mit dem Argument käme "Jaja, da gewöhnen Sie sich dann schon noch dran..."............../emoticons/default_additional/87.gif

    Im Moment haben wir noch keine direkten Nachbarn und wenn's dann mal gibt hoffentlich keine derartigen Probleme. Ich muss allerdings sagen, ich bin nicht so weit auf's Land gezogen - wo man Abends ausser dem Zirpen der Grillen und einer gelegentlichen Kuhglocke nichts hört - um mir dann das ständige Rauschen von Nachbar's Umwälzpumpe anzuhören. Das ginge mir dann aber auch gewaltig gegen den Strich...

  5. Mirella1’252 Beiträge14. Juni 2007
    Wie gesagt, die einfachste und sicherste Lösung ist, die Umwälzpumpe in den Keller zu verlegen. So werden wir es jedenfalls machen. Auf diese Weise muss sich - ausser uns - niemand anders an das Geräusch der Pumpe gewöhnen /emoticons/default_biggrin.png

    Mirella /emoticons/default_smile.png

  6. tomsteiner2 Beiträge26. Juli 2007
    Die Lärmproblematik bei Whirlpools ist nicht zu unterschätzen. Solche Fälle kommen in meiner Berufspraxis immer wieder vor. Die Belastungsgrenzwerte für die kritische nachtperiode sind dabei häufiger überschritten als gemeinhin angenommen wird. Bei aneinander angrenzenden Wohneinheiten (zB Reihenhäusern) handelt es sich dabei zu einem grossen Teil um Körperschall der Pumpen. Da hilft keine Lärmschutzwand. Hier gilt auch nicht die Lärmschutzverordnung, sondern die SIA-Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" und es sind die erhöhten Anforderungen einzuhalten, da es sich um eine neue Anlage handelt.

    Um Körperschallproblemen vorzubeugen - die sich nachträglich kaum lösen lassen - sollte auch eine akustische Entkoppelung von der Tragkonstruktion geachtet werden.

    Gute Tipps dazu gibt es zB. unter http://www.hbt-isol.ch/homepage/news/pdf/News-April-A4.pdf (zweitletzte Seite).

    Ich würde mir die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte vom Lieferanten garantieren lassen.

  7. Venus15 Beiträge7. August 2007
    Also meiner Meinung nach ist ein Whirlpool nicht bewilligungspflichtig. Ich habe das mal in der Zeitung des HEV gelesen.

  8. raycecile2’603 Beiträge8. August 2007
    Der Whirlpool als solches ist nicht bewilligungspflichtig, aber sobald zum Versorgen der Pumpen ein fester Unterstand gebaut werden soll ist dieser pflichtig.

  9. tomsteiner2 Beiträge8. August 2007
    Also meiner Meinung nach ist ein Whirlpool nicht bewilligungspflichtig. Ich habe das mal in der Zeitung des HEV gelesen.
    Das ist - je nach konkretem Fall (zB aussen / innen) - sicher richtig. Wenn es aber zu Lärmklagen der Nachbarn kommt, gelten die Grenzwerte, für deren Einhaltung die Anlageneigentümer verantwortlich sind.

  10. xheinz102 Beiträge12. Februar 2009 · bearbeitet
    Ist zwar eine ältere Diskussion, die Frage aber immer wieder aktuell.

    Ich habe gerade heute per Einschreiben die Aufforderung erhalten, nachträglich eine Baubewilligung für meinen 'illegal' aufgestellten Aussen - Whirlpool einzureichen. Dabei muss besonders das Konzept der Wasser zu- und wegführung beschrieben werden.

    Es wird also auf Gemeindeebene entschieden ob eine Bewilligung notwendig ist.

    Daher gilt: Immer auf dem Bauamt der Gemeinde zuerst nachfragen ob es eine Bewilligung benötigt.

  11. stoff31 Beiträge23. Mai 2009
    Hallo Xheinz

    Einen schönen Pool habt Ihr! Gratulation.

    Be- und Entwässerung? Das ist wiedermal ein absoluter BürokratenXXX.

    Gartenschlauch und Abwasserkanalisation. Ist doch klar. /emoticons/default_rolleyes.gif

    Das Wasser ist beim Wasserwechsel sicher weniger belastet als jedes herkömmliche Schaumbade- oder Duschwasser. Frisch chloren vor dem Wasserwechsel wird ja bestimmt auch nicht gemacht.

    Wir haben unseren jetzt in der Waschküche installiert. So haben wir jederzeit, auch mitten in der Nacht, die Möglichkeit zu Sprudeln. Die lärmempfindliche Nachbarin spricht trotzdem nicht mehr:73: aber das geht uns an der Stelle wo die Sonne nie scheint vorbei😀

    Gruss Stoff

  12. xheinz102 Beiträge23. Mai 2009
    Hallo Stoff

    Ja, ein sehr problematisches Thema.

    Also, die Bewilligung haben wir (mit Rechnung) erhalten ;-)

    Genau, mit Gartenschlauch füllen und ins Abwassersystem, dann passt es.

    Die 3 Seitigen Auflagen waren dann noch interessant zu lesen: ... ein beheizter Swimming Pool darf nur mit erneuerbarer Energie betrieben werden ..." Zu Glück ist es bei uns nur ein Whirlpool, sonst hätten wir noch ein (bewilligugspflichtiges) Windkraftwerk bauen müssen. /emoticons/default_biggrin.png

    Unsere unmittelbaren Nachbarn hören sehr schlecht. Wir haben daher kein Problem bis 22 Uhr zu sprudeln. Später schalten wir einfach die Pumpen nicht mehr ein. Auf der anderen Seite gibt es erst in ca. einem Jahr Nachbarn. Die Häuser werden erst gebaut. Ich hoffe da können wir uns auch arrangieren.

    Aber ich würd den Whirlpool nicht mehr hergeben, schlafe seither viel besser!

    Grüsse

    xheinz

  13. Speedyt2031 Beiträge25. Mai 2009
    Wir haben unseren 8qm Pool (Planschbecken) schon seit 5 Jahren draussen und ich lasse die Umwälzpumpe immer mit Nachtstrom laufen...also ab 21.00 bis 01.00....bis jetzt hat sich niemand beschwert, obwohl der an nächsten wohnende der grösste Nörgler im Quartier ist...

    OT: Eine Nachbarin hat jetzt den Pool fest installieren lassen und ein ca 8qm grosses Gatrenhaus (fest verbunden mit den Haus) bauen lassen....Bauanzeige ist bisher keine gekommen, nehme an, es wird keine Bewilligung geben...wird da die Gemeinde selber tätig oder muss man darauf hinweisen?

    Bin ja normalerweise nicht so, aber ich bekam eine Anzeige (von ihr) wegen nem 6qm Häuschen was eigentlich nicht Bewilligungspflichtig wäre......

  14. Arcuos2’160 Beiträge25. Mai 2009
    Wir haben unseren 8qm Pool (Planschbecken) schon seit 5 Jahren draussen und ich lasse die Umwälzpumpe immer mit Nachtstrom laufen...also ab 21.00 bis 01.00....

    ---Eine Nachbarin hat jetzt den Pool fest installieren lassen und ein ca 8qm grosses Gatrenhaus (fest verbunden mit den Haus) bauen lassen....Bauanzeige ist bisher keine gekommen, nehme an, es wird keine Bewilligung geben...wird da die Gemeinde selber tätig oder muss man darauf hinweisen?
    Sofort Anwalt nehmen, Anzeige erstellen, kämpfen, sabotieren.../emoticons/default_biggrin.png
    Sorry, aber ich bin für "Leben und Leben lassen". Stört Euch das Häusschen? Bist Du Dir sicher, dass keine Bewilligung vorliegt?

    Ich würde erstmal das Gespräch mit der Nachbarin suchen...

    ...und mal ganz abgesehen davon; bist Du Dir sicher, dass Dein 8m2 Pool (was wohl bereits kein "Plantschbecken" mehr ist /emoticons/default_wink.png) nicht bewilligungspflichtig wäre...?/emoticons/default_rolleyes.gif

    Nur keine schlafende Bären wecken😀

    Grüssle

    Arcuos

  15. Speedyt2031 Beiträge25. Mai 2009
    Sofort Anwalt nehmen, Anzeige erstellen, kämpfen, sabotieren.../emoticons/default_biggrin.png

    Sorry, aber ich bin für "Leben und Leben lassen". Stört Euch das Häusschen? Bist Du Dir sicher, dass keine Bewilligung vorliegt?

    Ich würde erstmal das Gespräch mit der Nachbarin suchen...

    ...und mal ganz abgesehen davon; bist Du Dir sicher, dass Dein 8m2 Pool (was wohl bereits kein "Plantschbecken" mehr ist /emoticons/default_wink.png) nicht bewilligungspflichtig wäre...?/emoticons/default_rolleyes.gif

    Nur keine schlafende Bären wecken😀

    Grüssle

    Arcuos
    Versteh mich nicht falsch...ich bin sehr für "Leben und Leben lassen"...nur, genau diese Nachbarn haben uns beim Bau des Gartenhäuschens zugeschaut, tagelang...nicht ein Ton dass es stören würde oder dergleichen..und erst 2 Wochen nach Fertigstellung gabs ne Anzeige...sowas find ich hinterlistig...die ganzen Gehnehmigungen waren teurer als der Geräteschuppen selber...

    gemäss unserem Bauamt ist alles was sich sich bewegen/verschieben lässt eine "Fahrnisbaute" (schreibt man das so?) und braucht keine Bewilligung...ausser jemand erstattet Anzeige /emoticons/default_mad.png

  16. stoff31 Beiträge25. Mai 2009
    Hallo

    Auf dem Baumamt unserer Gemeinde können alle Baupläne und Bewilligungen eingesehen werden. Das hat unsere liebe Nachbarin dazumal wegen unserem Whirlpool auch gemacht. Nur war Sie platt als Sie vom Bauamt erfahren hat, dass für einen einfach aufgestellten Whirlpool (nicht in der Erde eingelassen) keine Bewilligung nötig ist./emoticons/default_biggrin.png

    Das mit leben und leben lassen klingt ja nett aber je nach Nachbarn ist dies leider Wunschdenken. Wenn mir meine Nachbaren eine Anzeige wegen des selben Bauprojekts aufgebrummt hätten würde ich dem Sprichwort: Rache ist süss mehr gewicht geben. einfach einmal beim Bauamt nachfragen. /emoticons/default_wink.png Von selber werden die nicht tätig: wo kein Kläger ist auch kein Richter.

    Lass uns an der Geschichte teilhaben.

    Gruss ChriStoff