Hi, ich würde gerne mein Balkonüberdachen und zu einem Wintergarten umbauen. Geplant ist, dass die Überdachung wenn möglich ist auf einen Metall-Querträger gestellt wird, ohne Unterstützen.
Wie gehe da vor, um später im Winter keine Probleme zu haben.
Ich lad eine Darstellung hoch, damit ihr eine Vorstellung bekommt, was ich plane.
Für das Dach brauchst Du, bei der Form, schon einige Stützen... ein möglicher Querträger muss ja auch aufliegen können.
Da dies neue Lasten sind, solltest Du den Wunsch vorgängig mit einem Zimmermann und Bauingenieur besprechen!
Du kannst nicht einfach Stützen mit neuem Dach auf einen ansonsten freihängenden Balkon stellen. Ggf. erfordert dies weitere Stützen darunter.
Wenn Du nur im EG den Wintergarten machen möchtest, der Boden (bzw. dann die Decke des Wintergartens) aber offen bleibt, oder auch nur zum Teil, dann muss dort noch passend gedämmt werden. Abgesehen von eine exakten Abdichtung des dortigen Bodens.. inkl. Dampfsperre darunter. Wenn der Wintergarten durchgängig beheizt würde, bedarf es noch weiterer Massnahmen.
Aber kläre das vorab mit dem Zimmermann und Bauingenieur ab. Letztlich natürlich auch noch mit dem Bauamt der Gemeinde!
Heißt es für die Umbauten, ist eine Genehmigung notwendig.
Davon kannst Du ausgehen!
Ich weiss jetzt nicht, was Du unter Querträgern verstehst, aber das neue Dach muss an mind. 4 Stellen/Punkten befestigt sein (auf diesen ruhen..womit die Last, je nach Art der statischen Befestigungen, dann zumindest hälftig auf den obersten Balkon abgetragen würde...>was bei dessen statischer Berechnung so natürlich niemals geplant war).
Da wir hier natürlich weder die genauen Masse und örtlichen Gegebenheiten kennen, solltest Du unbedingt mit dem schon genannten Personenkreis die Wunschplanung vor Ort abklären. Wenn Du den damit verbundenen Aufwand kennst, somit auch eine Kostenrichtung erkennbar wird, kannst Du immer noch entscheiden ob es der Aufwand letztlich wert ist.
Ist das eine Eigentumswohnung? 8ung da haben die Andern ein Wort mitzureden. Brauchst die Bewilligung und wenn der Bau die Limite bereits erfüllt hat darf man mit Eingabe an die Gemeinde Bauabt. und ev. neues Baugesuch rechnen.
Ich hatte STWG und es war sehr harzig als einer einen Wintergarten wollte. Von heizen kannst gleich abschreiben, da wird niemand ein Bewilligung geben Energieverschleudern wird da aufgelistet. Natürlich kann man ein Öfeli mit nach draussen nehmen, aber anlaufen der Scheiben dürfte nicht verborgen bleiben.
In gewissen Kantonen sind die sowas von pingelig, ohne genaue Info würde ich nicht mal einen Franken in die Hand nehmen.