Ich habe irgendwo gelesen, dass die MwSt. auf Unternehmer- und Lieferantenrechnungen nicht zu den aufwandbestimmenden Baukosten gehört und somit nicht in das Architektenhonorar einfliessen. Ist die gemäss SIA 102 von 2001 auch so?
Gestern haben wir eine Offerte des Elektrikers für die Mehrkosten erhalten. Diese wurde vom GU geschickt.
Darin steht:
Preis der Elektrofirma inkl. MwSt
plus Architektenhonorar
= Mehrpreis
Hier sollte doch nun zuerst die MwSt abgezogen werden, BEVOR das Architektenhonoraur berechnet wird?
Woher bekomme ich den Art. 7.5 und 7.6 der SIA Norm gemäss dem von tashi aufgeschalteten Formular? Wir müssen uns ja auf etwas beziehen können, bevor wir reklamieren...
Auf ein ganzes Haus gesehen, macht das nämlich einen rechten Betrag aus!
Hier sollte doch nun zuerst die MwSt abgezogen werden, BEVOR das Architektenhonoraur berechnet wird?
Bäröschli
Hallo Bäröschli,
ich glaube man muss hier ggf. unterscheiden, ob man mit einem Architekten und somit Architektenvertrag oder, wie in Deinem Fall, mit einem GU baut der einen/seinen Architekten beschäftigt und bezahlt.
Bei uns wäre dies auch nur bei Architektenverträgen so, dass dieser sein Honorar nur von der Nettobausumme zzgl. wieder der Mehrwertsteuer für sein Honorar, verrechnen düfte.
Du hast aber einen GU-Werkvertrag geschlossen. Hast also kein Architekten-Vertragsverhältnis.
Also könnte es wohl damit zusammenhängen, dass Du diesen "GU-Änderungszuschlag" auf die Bruttosumme bekommen hast. Fair wäre es zwar nicht, aber ...........nachfragen.
es ist ganz egal ob Architekt, GU oder was auch immer. Bei den Volumen, die ein Bauunternehmer macht, kann man davon ausgehen, dass dieser die enthaltene MWSt. der Handwerkerrechnungen als Vorsteuerabzug abziehen kann.
Daher wäre es eine Frechheit, wenn er sein Honorar bei Nachtragsofferten usw. auch noch auf dieser MWSt. erhebt! Wir Bauen auch mit GU und da läufts folgendermassen (Beispiel):
Fr. 1'076.- Offerte des Handwerkers inkl. MWSt.
- Fr. 76.- Abzug der enthaltenen MWSt.
=Fr. 1'000.- netto exkl. MWSt.
+Fr. 150.- 15% "Honorar"
=Fr. 1'150.- netto inkl. Honorar, exkl. MWSt.
+Fr. 87.40 MWSt.
=Fr. 1'237.40 zu zahlender Betrag inkl. Honorar & MWSt.
Alles andere wäre unseriös, da man (wie eingangs erwähnt) davon ausgehen kann, dass so ein Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist.