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Architekt und Baueingabe

2Antworten1’032Aufrufevon zaza · 5. März 2018letzter Beitrag vor 9 Jahren
  1. zaza13 Beiträge5. März 2018
    Liebes Forum

     

    Wir haben zunehmend gewisse Zweifel an unserem Architekten (Neubau EFH). Nun ist die Situation so, dass das Vorprojekt weitgehend abgeschlossen ist. Um halbwegs im Zeitplan zu bleiben, ist nun die Idee, zuerst das Baugesuch einzugeben (Phase 33) und danach das Bauprojekt weiter zu treiben. Die gesamten Baugesuchsformulare liegen nun vor könnten / sollten von uns unterschrieben werden.

     

    Frage: Gibt es gewichtige Nachteile / Risiken, wenn Architekt A das Baugesuch einreicht und wir später zum Schluss kommen sollten, dass wir die weiteren Schritte lieber mit einem GU oder einem anderen Architekten machen? Wäre es unter diesen Umständen besser, das Baugesuch (trotz Zeitverlust) noch nicht einzureichen?

     

    Vielen Dank und beste Grüsse, zaza

  2. Gomess81 Beiträge5. März 2018
    Wir hatten ebenfalls gewisse Zweifel an unserem Architekten und waren nahe daran die Zusammenarbeit zu beenden. Leider haben wird das nicht gemacht, und uns erst deutlich später von ihm getrennt.

    Das Problem mit einem Wechsel wie Du ihn asprichts, ist wohl dass es in gewissen Fällen schwierig sein könnte zu erruieren wer für ein Problem verantwortlich ist, respektive dass Du damit rechnen musst Mehrkosten zu tragen da schnell mal was als Änderung betrachtet werden könnte.

    Da Du sagst dass gerade mal das Vorprojekt vor dem Abschluss steht, und Du scheinbar bereits kein Vertrauen mehr hast und unzufrieden bist, würde ich Dir spontan raten jetzt einen Schlussstrich zu ziehen.

    Wir mussten schlussendlich nochmals bei 0 anfangen, haben einen riesen Abschreiber und sind jetzt mit dem ursprünglichen Architekten am Anfang eines Verfahrens bezüglich seinen horrenden finanziellen Forderungen die wir so nicht akzeptieren können.

  3. öx269 Beiträge5. März 2018
    Lieber @zaza

    Woran zweifelt Ihr denn an Eurem Architekten?

    Was im Baugesucht steht bzw. bewillitgt wird, gilt. Das heisst, auch ein anderer Architekt oder GU kann dies dann so ausführen. Meist folgen einer Baubewilligung aber gewisse Auflagen, die es dann umzusetzen gilt, gegebenenfalls müssen angepasste Pläne eingereicht werden. Diese Arbeiten sind vom ursprünglichen Architekten sicher effizienter erledigt.

    Wenn Ihr aber jetzt schon am Konzept des Architekten zweifelt, würde "die Nachfolge" vielleicht baugesuchlich relevante Änderungen vorschlagen. Dies könnte den Zeitplan dann wiederum zusätzlich belasten. Zudem wird der Zeitplan irrelevant, wenn am Ende nicht das gebaut wird, was Ihr Euch vorstellt bzw. worin Ihr Euch wohl fühlt!

    Grüsschen

    öx