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Anrechnung der Reservationszahlung? wie - wo - wieviel?

8Antworten5’415Aufrufevon swissmade · 26. Dezember 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. swissmade6 Beiträge26. Dezember 2011
    Hallo liebe Forenteilnehmer.

    Wir haben endlich ein schönes und bezahlbares Haus gefunden. Unser EK ist ausreichend für die notwendigen 20% und die Bank hat das Haus besichtigt und den VP bestätigt. Die Hypothekenzinsen sind wirklich sehr gut. zBsp. 8 Jahre 1.8% und 10 Jahre 2.1% Alles scheint ok.

    Der Makler (HEV) will einen Reservationsvertrag machen mit einer damit verbundenen Zahlung von 20'000CHF.

    Es ist aber so das wir nicht nochmal 20'000CHF zusätzlich aufbringen können da wir sonst im Haus und rundherum nichts investieren können und die Notreserve unangetastet bleiben soll. Wenn wir jetzt 20'000 zahlen, inwiefen wird ds an unser EK angerechnet? Oder wie funktioniert das am besten?

    Wäre für Tipps dankbar, einen schönen 2. Feiertag noch.

    LG Swissmade

  2. griff891 Beiträge26. Dezember 2011
    Hallo Swissmade

    Willkommen im Forum. Natürlich wird die Reservationszahlung angerechnet. Der HEV wird wahrscheinlich den Reservationsvertrag folgendermassen aufbauen.

    Kaufpreis (Annahme) total: 800'000

    Reservationszahlung: 20'000

    Zahlung bei Grundbucheintrag: 780'000

    Wenn ihr zwischen Reservation und Grundbuch noch einen Kaufvertrag notariell beglaubigt, dann wäre allenfalls auch an diesem Termin noch eine Teilzahlung möglich.

    Wenn die Reserve schon für die Umgebung reserviert ist, habt ihr gar keine weitere Reserve? Dann hoffe ich mal, dass nichts unvorhergesehenes auftritt, bis ihr wieder etwas Reserve habt.

    Gruss Griff

  3. swissmade6 Beiträge26. Dezember 2011
    Hallo Griff, danke für die Antwort. wir haben natürlich noch Reserve.

    Das Haus kostet 750k. Was wir nicht verstehen: wir haben 150k Eigenkapital. Die 20k gehen von unserem "Baren" weg, also haben wir nur noch 130k. Die Bank will aber 150k , 20%. Die 20k Anzahlung werden an den Kaufpreis angerechnet, klar. Aber 750-20=730k. 20% davon sind 146k. Wir haben aber "nur noch" 130k. Wo ist mein Denkfehler? Wir hatten gestern etwas viel Barolo...

    LG Swissmade

  4. griff891 Beiträge26. Dezember 2011
    Du rechnest grundsätzlich schon richtig:

    Eigenkapital: 20% von 750k = 150k; 150k- 20k Reservationszahlung = 130k, die Ihr bei Eigentumsübertrag noch bezahlt.

    Das Eigenkapital wird ja in Prozent der Gesamtsumme gerechnet, wie du das ja korrekt auch machst.

    Es war doch hoffentlich ein guter Barolo??!! /emoticons/default_biggrin.png

    Gruss Griff

  5. swissmade6 Beiträge26. Dezember 2011
    Barolo Oddero 2004🙄 Kann ich empfehlen.

    Danke für deine Antwort. Also bleibt es bei den 150k Eigenkapital. Somit wäre alles klar.

    LG Swismade

  6. john_w641’215 Beiträge27. Dezember 2011
    Ganz andere Frage: wenn alles klar ist - Bank, Hypo, Kaufpreis - warum überhaupt ein Reservationsvertrag? Da könnte man doch gleich den richtigen Vertrag machen und fertig...

  7. swissmade6 Beiträge27. Dezember 2011 · bearbeitet
    Stimmt eigentlich. Morgen sollte sogar der definitive Kaufantritt fix sein. 1.4.2012 Meine Bank steht in den Startlöchern, ist alles klar. Haben heute angerufen und gefragt ob es noch irgendwelchen Klärungs oder Hilfebedarf gibt.

    Der Makler hat aber gesagt der Kaufvertragsentwurf kann erst nach einer Kaufabsichtserklärlung und Reservation gemacht werden.

    Danke. LG Swissmade.

    P.S. Die Bank hat das heute so bestätigt mit der Reservierungsbühr. Das was ich anzahle ist Teil vom EK.

  8. griff891 Beiträge28. Dezember 2011
    @ john_w64: Das wird halt häufig so gemacht, wenn der effektive Kauf (Grundbucheintrag mit Übergang aller Rechte und Pflichten) nicht per sofort, sondern an einem Zeitpunkt in der Zukunft stattfindet. So wird z.B. eine Zahlung geleistet bei Reservation, eine bei Beurkundung Kaufvertrag und der Rest bei Grundbucheintrag. Die ersten beiden Zahlungen halt abhängig davon, wie die Termine entfernt sind.

    Gruss Griff

  9. john_w641’215 Beiträge29. Dezember 2011
    Hallo Griff

    Schon klar. Aber wenn eine Handänderung für 1.4.2012 geplant ist dann ist das für ein Immobiliengeschäft eher als "kurzfristig" zu bezeichnen und der Vorvertrag verzögert den eigentlichen Vertrag.