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Anrechenbare Grundstückflache??

2Antworten1’770Aufrufevon Vita-men · 1. Juni 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. Vita-men119 Beiträge1. Juni 2007
    Greüzimitenand.....

    Einfach fantastisch diese Site. Wir wöllen selber Bauen gehen, und haben bereits einige Stolpersteine /emoticons/default_mad.png hinten uns. Wir sind fröh dieses Forum entdeckt zu haben. /emoticons/default_smile.png

    Wer kann uns erklären wie mann für beigefügtes Beispiel den anrechenbare Grundstückflache berechnent?

    Weitere Info's:

    Den ganze Parzelle liegt in der Bauzone.

    An der linke Seite fliesst ein Bach.

    Fläche F1 ist nicht bebaubar durch einzuhaltene Bachabstand.

    Fläche F2 is auch nicht bebaubar.

    Fläche F3 ist den Teil wo auf gebaut wird.

    Durch den Parzelle lauft ein Privatestrasse welche die umringende Parzellen erschliesst.

    Bin sehr neugierig was euch meint dazu /emoticons/default_additional/86.gif

    Viele Grüsse

    Vita-men

    Anrechenbar.pdf

    1 Anhang

  2. Mike480 Beiträge1. Juni 2007
    Nach soloth. Baugesetzgebung wäre die anrechenbare Fläche so zu berechnen:

    eingerechnet: Grundstückfläche in der Bauzone mit Ausnahme der Flächen unter 2:

    1

    - Grundstückteil im Baulinienabstand sowie innerhalb des gesetzlichen Abstandes entlang öffentlicher Strassen, Plätzen und öffentlichen Wasserläufen

    ....

    - private Zugangswege, Plätze und Zufahrten OHNE öffentlichen Charakter

    2

    nicht eingerechnet:

    - private, der Erschliessung dienende Fahrbanen...., welche AUCH DER ÖFFENTLICHKEIT offen stehen

    ...

    - öffentliche Gewässer, die im Grundbuchplan als solche ausgeschieden sind.

    Aber das ist natürlich wiederum nur die Version eines Kantones. Am besten Du machst Dich beim Bauverwalter deiner Gemeinde schlau.

  3. Vita-men119 Beiträge4. Juni 2007
    Hallo Mike

    Vielen Dank für den Tipp

    Grüss

    Vita-men