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Alte Schuldscheine

6Antworten5’941Aufrufevon spartacus · 26. März 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. spartacus1 Beiträge26. März 2009
    Hallo zusammen

    Vieleicht weiss hier in der Runde jemand Bescheid.

    Wie bekommt man trotzdem eine Hypothek wenn man durch einen Konkurs

    der bereits 20 Jahre her ist,dadurch Schuldscheine besitzt,nun in guter Position steht,20% anzahlen könnte,Familie hat? Stimmen würde sonst alles,aber die Banken wollen kein Geld leihen.Gibt es andere Möglichkeiten?

    Besten Dank für Eure Infos.

  2. Queen23 Beiträge26. März 2009
    Hallo, Schuldscheine verjähren doch nach 20 Jahren oder nicht? Sind diese imemr noch auf dem Auszug?Versuche doch mit den Gläubigern einen Vergleich zu erziehlen und die Scheine zurückzukaufen...oder ist der Betrag der Scheine so hoch?

  3. piget1 Beiträge26. März 2009
    Wie kann man so viel vermögen (20% Anzahlung) haben wenn Schuldscheine hat?

    Ein Freund hat auch 1 Schuldeschein und der offene Betrag wird immer wieder eingefordert!!

  4. mischa01182 Beiträge26. März 2009
    Hallo Queen,

    Es ist zwar richtig, dass Verlustscheine einer Verjährungsfrist von 20 Jahren unterliegen (Art. 149a Abs. 1 SchKG). Nur: Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden (nach Massgabe von Art. 135 OR) und beginnt dann von neuem zu laufen. Der von spartakus geschilderte Sachverhalt deutet darauf hin, dass eine Unterbrechungshandlung stattgefunden hat. Dies kann durch den Schuldner einer Forderung (durch Zahlung einer Rate) oder den Gläubiger (durch neuerliche Betreibung oder Klage) erfolgen. Aus sachlicher Sicht kann ich die Position der Banken schon nachvollziehen: Verlustschein berechtigt den Gläubiger, der in einer Betreibung nicht voll für seine Forderung befriedigt wurde, erneut eine Betreibung gegen den Schuldner einzuleiten. Der Verlustschein hat in einer solchen Betreibung dann die Funktion eines sog. "Rechtsöffnungstitels", d.h. ist grundsätzlich dazu geeignet, einen Rechtsvorschlag des Schuldners zu beseitigen. Aber: Ein Konkursit kann sich gegen eine neuerliche Betreibung mit der Einrede des mangelnden neuen Vermögens wehren. Spartakus schreibt, dass er wirtschaftlich in einer guten Position steht und 20% anzahlen könnte. Das ist ein sehr starkes Indiz, dass spartakus "neues Vermögen" hat bilden können, welches somit im Rahmen einer neuen Betreibung der Pfändung (allenfalls Konkurs) unterliegt. Falls dies der Fall wäre, würde die Eigenkapitaldecke von spartakus durch eine / mehrere Betreibungen erodiert werden, mit der Folge, dass die Bank ein höheres Darlehen sprechen müsste (möglicherweise über der Belehnungsgrenze). Mein Rat an spartakus: Tilgung und Löschung der Verlustscheine durch Zahlung an die Gläubiger.

    Gruss

    mischa

  5. rup390 Beiträge26. März 2009
    die bank will 20%.

    dabei rechnen sie verständlicherweise schuld - "bargeld" und schauen ob dieser wert 20% gibt.

    wie piget schreibt, wurdert es mich auch wie schuldbrief und die 20% anzahlung zusammenpassen.

    wenn du bei mir seit jahren in der kreide stehst, würde ich auch wollen, dass du zuerst mein geld zurückzahlst, bevor Du Dir was gönnst.

    Hat denn die ganze Zeit niemand von Dir Geld zurückverlangt?

  6. Queen23 Beiträge26. März 2009
    Meine Rede....lieber zuerst alte Schulden bezahlen mit dem Geld,als neue verursachen.

  7. sonne81 Beiträge26. März 2009
    hallo spartacus

    Ein guter Treuhänder regelt 20 jährige Schuldscheine,

    wenn du ein wenig Glück hast, mit ca 10%. Ich würde dir in jedem Fall

    ein solches Vorgehen empfehlen.

    Für Verlustscheine, die unter dem alten Recht ausgestellt worden sind, begann die 20-

    jährige Verjährungsfrist am 1. Januar 1997. Am 1. Januar 2017 sind somit die ersten Verlustscheine

    verjährt...